AOK dürf(t)en pleitegehen (Gesetzliche Krankenkassen)

B2BFighter @, Mittwoch, 21.05.2008, 18:58 (vor 6035 Tagen)

Mittwoch, 21. Mai 2008

Quelle:

http://www.n-tv.de/Ende_der_Benachteiligung_AOK_duerfen_pleitegehen/210520083015/967580.html

Ende der Benachteiligung
AOK dürfen pleitegehen

Alle gesetzlichen Krankenkassen sollen ab 1. Januar 2010 pleitegehen können. Auch wenn dies zunächst schlecht klingt, ist die neue Regelung positiv für die 16 Ortskrankenkassen und andere Versicherungen unter Landesaufsicht. Hintergrund ist das neue Insolvenzrecht, das nach monatelangem Streit zwischen Bund, Ländern und Kassen vom Bundeskabinett in Berlin beschlossen wurde.

Nach den Worten von Regierungssprecher Ulrich Wilhelm stellt das Gesetz eine "zentrale Vorbedingung" für die Einführung des umstrittenen Gesundheitsfonds Anfang 2009 dar. Bislang sind nur Kassen unter Bundesaufsicht wie Barmer oder DAK insolvenzfähig. Mit dieser finanziellen Benachteiligung soll zum Start des Fonds mit seinen verschärften Wettbewerbsbedingungen Schluss sein.

Wenn es für eine notleidende Kasse keinen anderen Weg gibt, dann sollen die betroffenen Versicherten, Ärzte und Kliniken dadurch keine Nachteile erleiden. Für die Bezahlung dieser Ansprüche haften dann die Krankenkassen der jeweiligen Kassenart - etwa anderer AOK. Wenn diese damit überfordert sind, sollen notfalls alle Krankenkassen einspringen.

Verträge über Finanzhilfen

Zur Vermeidung von Pleiten sollen Verträge über Finanzhilfen der anderen Kassen einer Kassenart abgeschlossen werden können. Auch Hilfen aller im neuen Spitzenverband Bund vereinten Kassen sind vorgesehen, und zwar für Fusionen von Versicherungen in Schieflage. Während der Verhandlungen zur Gesundheitsreform hatten Kritiker gewarnt, im Fall der Insolvenz etwa einer großen AOK stünde die Gesundheitsversorgung in einer ganzen Region vor dem Zusammenbruch.

Acht Milliarden für Pensionsansprüche

Hintergrund der Regelungen ist, dass Kassen wie die AOK keine Rückstellungen für Pensionsansprüche für insgesamt rund 10.000 Mitarbeiter in beamtenähnlicher Anstellung gebildet haben. Sie sollen dafür nun 40 Jahre Zeit bekommen. Allein den Ortskrankenkassen fehlen rund acht Milliarden Euro. Bislang bestritten die betroffenen Kassen die Pensionsansprüche aus laufenden Verwaltungskosten. Unter den Bedingungen des Insolvenzrechts müssen diese aber in die Bilanz aufgenommen und abgedeckt werden.
Ende

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40 Jahre Zeit Schulden abzubauen...die Regierung rückt immer weitter von der Realität ab. Die AOKen können sich also weiterhin schön rechnen....akute Finanz-Probleme werden sie durch die 8 Milliarden Schulden nicht bekommen....

Re: AOK dürf(t)en pleitegehen

Bi-fighter @, Mittwoch, 21.05.2008, 20:03 (vor 6035 Tagen) @ B2BFighter

wayne-interessierts.de

Re: AOK dürf(t)en pleitegehen

Cindy, Mittwoch, 21.05.2008, 20:11 (vor 6035 Tagen) @ B2BFighter

Das nenn ich mal ein wichtiger, informativer, neutraler und objektiver Beitrag von dir!

Darf ich dich männlicher Elgin nennen?

Heißt das, dass deine IKK Schlag-mich-tot dann auch Pleite gehen kann?

Wer wird wohl eher in Insolvenz gehen?
Der Marktführer mit zigtausend Vertragspartnern oder eine Microkasse dessen Bundesverband total zerstritten ist?

Schon überlegt was du dann machst?

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