Re: Fond verschont Wachstumskassen ! (Gesetzliche Krankenkassen)

GDSler, Mittwoch, 04.06.2008, 09:21 (vor 6024 Tagen) @ Schorsch

Also - ich hoffe nicht, dass der Typ ein GDS-Mitarbeiter ist. Denn ich arbeite bei einer großen Versorgerkasse und bin bei der GDS, die auch die Versorgerkassen vertritt. Übrigens kommt auch die GDS zu dem Schluss, dass diese Regelung "fatal" ist:

zu § 37 (Zuweisungen für sonstige Ausgaben): Die GdS verkennt nicht, dass es äußerst schwierig ist, die Verwaltungsausgaben der Krankenkassen zu „standardisieren“, weil dabei eine Vielzahl von Aspekten zu berücksichtigen ist. Das in § 37 Abs. 1 RSAV -neu- vorgesehene Standardisierungskonzept, das laut Begründung auf einem Vorschlag der Gutachter IGES/Cassel/Wasem basiert, vermag jedenfalls nicht zu überzeugen. Unabhängig davon, wie hoch die noch offen gelassenen Prozentsätze in Satz 2 Nrn. 2 und 3 festgesetzt werden, hat dieses Konzept den entscheidenden Mangel, dass es sich allein an der Versichertenstruktur orientiert. Die Höhe der Verwaltungsausgaben einer Krankenkasse hängt aber nicht allein davon ab, wie viele Versicherte eine Kasse hat, wie alt diese sind, welches Geschlecht und welche Krankheiten sie haben. Ein wesentliches Kriterium ist vielmehr auch die Grundstruktur, um nicht zu sagen die „Firmenphilosophie“ der Kasse, nämlich die Frage: Handelt es sich um eine Kasse mit relativ vielen Geschäftstellen und einer entsprechend hohen Zahl an Mitarbeiter( inne)n oder um eine sog. „virtuelle“ Kasse mit relativ wenigen, ggfs. nur einer Geschäftsstelle und entsprechend weniger Mitarbeiter(inne)n? Wenn dieses Kriterium bei der Standardisierung der Verwaltungsausgaben nicht mitberücksichtigt wird (in welcher Form auch immer), sieht die GdS die Gefahr, dass die Kassen der erstgenannten Art im Laufe der Zeit immer mehr Geschäftsstellen abbauen werden und am Ende nur noch „virtuelle“ Kassen übrig bleiben. Vor allem für ältere und chronisch kranke Versicherte wäre eine solche Situation jedoch geradezu fatal. Die GdS erwartet deshalb, dass die Regelung des § 37 Abs. 1 RSAV -neu- unter dem vorstehenden Aspekt noch einmal überdacht und in geeigneter Weise geändert wird.

Bei uns unterstützen die GDS Leute sogar die ver.di-Aktion.
Ich halte daher den Eintrag eher für einen Beitrag eines Krankenkassenmitarbeiters, der sich scheinbar schon sehr vor den gut aufgestellten Versorgerkassen und dem Gesundheitsfonds fürchtet...


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