Re: Änderungen bei Arzneimitteln ab 1.1.2004 (Sozialpolitik)
Hallo!
Zu der Höchstgrenze werden alle Zuzahlungen gezählt wie z. B. bei Medikamenten, Krankenhauszuzahlungen und Hilfsmitteln und die Praxisgebühr. Medikamente, die nicht verschreibungspflichtig sind, hat man komplett selber zu tragen. Da man nichts "zuzahlt" weil man sie komplett selber trägt, werden die bei der Höchstgrenze nicht berücksichtigt.
Einige Dinge bezüglich der Gesundheitsreform sind noch nicht geklärt, u. a. wer chronisch krank ist (nicht unbedingt der, der auch bisher als chronisch krank galt).
Das mit dem Therapiestandart ist auch noch nicht geklärt.
Und ab dem 01.01.2004 gibt es keine vollständige Befreiung mehr. Deswegen gilt, ab dem 01.01.2004 fleißig alle Zuzahlungen quittieren lassen. (Übrigens, Eigenanteile sind nicht gleich Zuzahlungen).
Ich hoffe, ich konnte weiterhelfen.
Tschüs
Chris
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- Änderungen bei Arzneimitteln ab 1.1.2004 -
Jörsch,
02.12.2003, 15:08
- Re: Änderungen bei Arzneimitteln ab 1.1.2004 - Chris, 09.12.2003, 13:08