Änderungen bei Arzneimitteln ab 1.1.2004 (Sozialpolitik)
Hallo,
Einige Fragen,die hoffentlich nicht nur mich interessieren:
Was wird eigentlich alles auf die Höchstgrenze der Eigenbelastung von 1 bzw. 2 % angerechnet? Werden dabei auch die zukünftig selbst zu zahlenden, nichtverschreibungspflichtigen Medikamente berücksichtigt?
Was sind eigentlich Arzneimittel, die bei schwerwiegenden Erkrankungen zum Therapiestandard gehören und somit weiterrhin verschreibungsfähig bleiben? Wer entscheidet, wann eine Krankheit schwerwiegend ist und was dann der Therapiestandard ist?
Ich frage deshalb, weil ich selbst chronisch krank bin (Hauterkrankung) und deshalb womöglich /wahrscheinlich sehr tief in die eigene Tasche greifen darf.
Danke für die Antworten!
Jörg