Änderungen bei Arzneimitteln ab 1.1.2004 (Sozialpolitik)

Jörsch @, Dienstag, 02.12.2003, 15:08 (vor 7660 Tagen)

Hallo,

Einige Fragen,die hoffentlich nicht nur mich interessieren:

Was wird eigentlich alles auf die Höchstgrenze der Eigenbelastung von 1 bzw. 2 % angerechnet? Werden dabei auch die zukünftig selbst zu zahlenden, nichtverschreibungspflichtigen Medikamente berücksichtigt?

Was sind eigentlich Arzneimittel, die bei schwerwiegenden Erkrankungen zum Therapiestandard gehören und somit weiterrhin verschreibungsfähig bleiben? Wer entscheidet, wann eine Krankheit schwerwiegend ist und was dann der Therapiestandard ist?

Ich frage deshalb, weil ich selbst chronisch krank bin (Hauterkrankung) und deshalb womöglich /wahrscheinlich sehr tief in die eigene Tasche greifen darf.

Danke für die Antworten!

Jörg

Re: Änderungen bei Arzneimitteln ab 1.1.2004

Chris @, Dienstag, 09.12.2003, 13:08 (vor 7654 Tagen) @ Jörsch

Hallo!

Zu der Höchstgrenze werden alle Zuzahlungen gezählt wie z. B. bei Medikamenten, Krankenhauszuzahlungen und Hilfsmitteln und die Praxisgebühr. Medikamente, die nicht verschreibungspflichtig sind, hat man komplett selber zu tragen. Da man nichts "zuzahlt" weil man sie komplett selber trägt, werden die bei der Höchstgrenze nicht berücksichtigt.

Einige Dinge bezüglich der Gesundheitsreform sind noch nicht geklärt, u. a. wer chronisch krank ist (nicht unbedingt der, der auch bisher als chronisch krank galt).

Das mit dem Therapiestandart ist auch noch nicht geklärt.

Und ab dem 01.01.2004 gibt es keine vollständige Befreiung mehr. Deswegen gilt, ab dem 01.01.2004 fleißig alle Zuzahlungen quittieren lassen. (Übrigens, Eigenanteile sind nicht gleich Zuzahlungen).

Ich hoffe, ich konnte weiterhelfen.

Tschüs
Chris

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