Eintritt beim Arzt (Sozialpolitik)
Zwei Fragen hätte ich mal...
Wenn ich im Januar zum Hausarzt gehe und die 10 Euro fürs Quartal zahle (natürlich gegen Quittung) und im Februar überfährt mich z. B. ein Auto und ich brauch den Notarzt. Muss ich dann für den Notarzt nochmal zahlen bevor dieser mich behandelt? (Sofern ich dazu noch in der Lage bin :( )
Und wie ist es, wenn ich im April den Notarzt brauche und ich noch nicht beim Hausarzt war. Muss ich dann nur beim Notarzt die 10 Euro zahlen fürs Quartal oder muss ich dann auch noch für den Hausarzt zahlen?
Vielen Dank für Eure Antwort(en) Karin
Re: Eintritt beim Arzt
Im Zweifel immer zahlen!