Re: Kopfpauschale (Sozialpolitik)

Elgin Fischbach @, Dienstag, 15.06.2004, 13:22 (vor 7467 Tagen) @ ich

50,00 € monatlich sind ist jedoch deutlich mehr als der Regelsatz eines Sozialhilfeempfängers in Höhe von monatlich 297,00 € (im Osten sogar noch etwas weniger). Und die einmaligen Beihilfen für Bekleidung, Hausrat usw. wurden in den letzten Jahren derart zusammengestrichen, dass auch hier schon diverse Wohlfahrsverbände die fehlende Kostendeckung für die jeweiligen Zwecke monieren. Im Rahmen des neuen Arbeitslosengeldes II soll es für einmalige Leistungen eine monatliche Pauschale in Höhe von 45,00 € geben - womit alle bisher einzeln gewährten einmaligen Beihilfen bereits komplett abgedeckt sein sollen (also beispielsweise auch Kühlschrank, Waschmaschine, Kleiderschrank usw.).

Versuche doch "mal, einen Monat lang - abgesehen von Deinen Fixkosten (Miete, Versicherungen usw. - wobei Versicherungsbeiträge mit Ausnahme der privaten Haftpflichtversicherung im Gegensatz zur Wohnmiete nicht vom Sozialamt übernommen werden) - mit 297,00 € (in Ostdeutschland etwas weniger) + 45,00 € Pauschale auszukommen. Und teile dann "mal hier im Forum mit, ob das schuldenfrei und ohne zusätzliche Mithilfe von Dritten (Angehörigen, Freunden usw.) geklappt hat!

Gruß
Elgin


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