Versichert ohne Arbeitsverhältnis oder ALG 1 (Gesetzliche Krankenkassen)
Hallo,
ich plane meine Arbeit zu kündigen, danach aber keinen Anspruch auf ALG 1 geltend zu machen. Jedoch bleibt die Frage nach der Krankenversicherung.
Momentan richtet sich mein KK-Beitrag ja nach meiner aktuellen Beitragsbemessungsgrundlgage , aber welche Grundlage würde die KK dann als Basis für die Beiträge heranziehen ?
Gibt es da Pauschalsätze oder wird das Vermögen als Grundlage genommen ?
Für eine Beantwortung im voraus herzlichen Dank
Marc