Steuern (Sozialpolitik)

progresser, Mittwoch, 08.06.2005, 19:49 (vor 7106 Tagen) @ progresser

Lohnsteuer zahlen alle Arbeitnehmer aus nicht selbstständiger Arbeit
Einkommenssteuer zahlen alle die, die Einkünfte aus 1, 2, 3, 5, 6, 7 haben.
Arbeitgeber zahlt LST vom Gehalt des Arbeitnehmers ab. (12 mal im Monat)
4,8 Millionen Arbeitslose

Steuern sind Zwangsabgaben an den Staat, die alle zu entrichten haben, die einen bestimmten Tatbestand erfüllen, denen aber keine direkte Gegenleistung des Staates gegenüber steht.

Einkommenssteuerpflichtig sind alle natürlichen Personen. Unbeschränkt Steuerpflichtig = mit sämtlichen Einnahmen wenn sie ihren Wohnsitz im Inland haben. Beschränkt Steuerpflichtig = nur mit den inländischen Einkünften Steuerpflichtig, wenn sie keinen inländischen Wohnsitz haben.

Einkunftsarten

1. Land + Forstwirtschaft
2. Gewerbebetrieb
3. selbstständige Tätigkeit (Arbeit)
4. nicht selbstständige Arbeit
5. Kapitalvermögen
6. Vermietung und Verpachtung
7. sonstige Einkünfte
1/2/3 = Gewinn; 4/5/6/7 = Einnahmen abzüglich Werbungskosten ] Summe der Einkünfte

Werbungskosten sind alle Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen. (Weg zur Arbeit, Arbeitskleidung, Englisch Kurs)

Kapitalvermögen (Kontoführungsgebühr, Weg zur Bank, Zeitung (Erhaltung Sicherung Erwerbung der Einkünfte)

Vermietung und Verpachtung
- Absetzung für Abnutzung (Afa)
- Schuldzinsen = Reparatur an gr. Objekt = Schuldzinsen kann man gelten machen
- Geldbeschaffungskosten = Eintragung (Schätzgebühr = Wert des Hauses)
- Erhaltungsaufwendungen: Reparaturkosten /Heizung, Hauswart, Wasserleitung)

Pauschalkosten: Sofern nicht höhere Aufwendungen nachgewiesen werden sind folgende jährliche Pauschalbeträge abzuziehen:
1044€ aus n.s.Arbeit
51 € aus Kapitalvermögen

Sonderausgaben; -sind meist Aufwendungen der Lebensführung die mit keiner Einkunftsart im wirtschaftlichen Zusammenhang besteht. Sie werden aus sozialen, finanziellen und wirtschaftpolitischen Gründen steuerlich begünstigt. (Rentenversicherungen, Steuerberatungskosten)

Außergewöhnliche Belastungen sind zwangsläufig entstandene Aufwendungen die einen steuerpflichtigen im höheren Maße entstehen, als dem überwiegenden Mehrzahl der Steuerpflichtigen denen er sich aus rechtlichen, tatsächlichen oder sittlichen Gründen nicht entziehen kann. (Behinderte, Beschäftigung einer Hilfe im Haushalt)


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