Bundessozialgericht eröffnet Freiräume zur Erstattung von Naturheilverfahren (Sozialpolitik)
Elgin Fischbach , Donnerstag, 28.07.2005, 13:14 (vor 7056 Tagen)
siehe:
http://www.krankenkassen-direkt.de/kassen/kassenprofil.pl?sheet=pm&pm=16405347&kasse=5485398&val=1122549124
Az.: B 1 A 1/03 R vom 22.3.2005
Gruß
Elgin
Re: Bundessozialgericht eröffnet Freiräume zur Erstattung von Naturheilverfahren
reformstau, Donnerstag, 28.07.2005, 14:39 (vor 7056 Tagen) @ Elgin Fischbach
nachdem unter dem oben genannten Link das Urteil nur aus sich der BKK dargestellt ist, hier ein neutraler Artikel:
BKK Securvita darf Kosten für Eigenbluttherapie nicht zahlen
Urteil des Bundessozialgerichts / Richter erlauben Kasse aber, die Kosten für Leistungen der anthroposophischen Medizin zu übernehmen
KASSEL (mwo). Die Securvita BKK kann sich weiter als gesetzliche Kasse für alternative Therapierichtungen profilieren. Nach einem jetzt veröffentlichten Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) muß sie aber ihre Leistungszusagen teilweise zurücknehmen und auch ihre Werbung entsprechend anpassen.
Vor allem die Eigenbluttherapie darf in der GKV nicht abgerechnet werden, urteilte das BSG.
Die Securvita wirbt bundesweit damit, sie sehe sich der "ganzheitlichen Medizin" verpflichtet und schöpfe die gesetzlichen Möglichkeiten, Kosten aus diesem Bereich zu übernehmen, soweit wie möglich aus.
Das Bundesversicherungsamt untersagte aber 1999 und nochmals 2002 den Leistungskatalog und die entsprechende Werbung. Dagegen klagte die Kasse. Wie der Erste BSG-Senat entschied, darf die BKK die Kosten der Eigenbluttherapie nicht mehr übernehmen, weil diese vom Gemeinsamen Bundesausschuß teilweise ausdrücklich ausgeschlossen wurde. Homöopathischen Ärzten darf die BKK über die Gesamtvergütung hinaus keine weiteren Kosten für die Erst- und Folgeanamnesen erstatten.
Der Sechste Kassenarztsenat hatte bereits 2001 entschieden, daß diese Leistungen nach den Nummern 1 (Ordinationsgebühr) oder 851 (verbale Intervention über 15 Minuten) EBM-Ä abrechnungsfähig sind. Ein zusätzliches Honorar dürfe die BKK nicht zahlen, so das BSG in dem neuen Urteil.
Erfolgreich war die BKK dagegen bei verschiedenen Leistungen der anthroposophischen Medizin, etwa der Heileurythmie, Maltherapie und der "Rhythmischen Massage nach Wegmann". Das Bundesversicherungsamt hatte das Verbot damit begründet, die Wirksamkeit dieser Behandlungen sei nicht nachgewiesen, zudem fehlten positive Entscheidungen des Bundesausschusses. Hierzu betonte das BSG, es sei rechtlich noch nicht geklärt, ob diese Anforderungen an die Schulmedizin auch auf die gesetzlich privilegierten besonderen Therapierichtungen übertragbar sind.
Urteil des Bundessozialgerichts: Az: B 1 A 1/03 R,
Re: Bundessozialgericht eröffnet Freiräume zur Erstattung von Naturheilverfahren
Jack, Dienstag, 02.08.2005, 21:44 (vor 7051 Tagen) @ reformstau
Erfolgreich war die BKK dagegen bei verschiedenen Leistungen der anthroposophischen Medizin, etwa der Heileurythmie, Maltherapie und der "Rhythmischen Massage nach Wegmann". Das Bundesversicherungsamt hatte das Verbot damit begründet, die Wirksamkeit dieser Behandlungen sei nicht nachgewiesen, zudem fehlten positive Entscheidungen des Bundesausschusses. Hierzu betonte das BSG, es sei rechtlich noch nicht geklärt, ob diese Anforderungen an die Schulmedizin auch auf die gesetzlich privilegierten besonderen Therapierichtungen übertragbar sind.
Geht es den Kassen etwa darum, neue Ausgabemöglichkeiten zu erkämpfen? Ich dachte, das System der GKV leide unter Geldmangel. Und hier erstreiten einzelne Kassen das Recht, Beitragsgelder aus dem Fenster werfen zu dürfen.
Re: Bundessozialgericht eröffnet Freiräume zur Erstattung von Naturheilverfahren
Elgin Fischbach , Mittwoch, 03.08.2005, 10:28 (vor 7051 Tagen) @ Jack
Geht es den Kassen etwa darum, neue Ausgabemöglichkeiten zu erkämpfen? Ich dachte, das System der GKV leide unter Geldmangel. Und hier erstreiten einzelne Kassen das Recht, Beitragsgelder aus dem Fenster werfen zu dürfen.
Die Gleichstellung von Schul-, Komplementär- und Alternativmedizin in der GKV ist längst überfällig: Zahlreiche Untersuchungen belegen, dass die - im Gegensatz zur Schulmedizin ganzheitlich ausgerichtete - Komplementär- und Alternativmedizin gerade bei chronisch Erkrankten dauerhaft besser hilft als die reine Schulmedizin.
Gut, dass die SECURVITA BKK - stellvertretend für alle anderen gesetzlichen Krankenkassen, auf die das BSG-Urteil ebenfalls Einfluss hat - einen weiteren großen Schritt in diese Richtung erfolgreich gehen konnte.
Gruß
Elgin
Re: Bundessozialgericht eröffnet Freiräume zur Erstattung von Naturheilverfahren
Anmerker, Mittwoch, 03.08.2005, 10:39 (vor 7051 Tagen) @ Elgin Fischbach
Es gibt halt auch Leute, die stehen auf "Kassen, die das Geld zum Fenster rauswerfen..."
Re: Bundessozialgericht eröffnet Freiräume zur Erstattung von Naturheilverfahren
Elgin Fischbach , Mittwoch, 03.08.2005, 10:49 (vor 7050 Tagen) @ Anmerker
Es gibt halt auch Leute, die stehen auf "Kassen, die das Geld zum Fenster rauswerfen..."
Keineswegs: Es wird heute aus meiner Sicht von einigen Krankenkassen sehr viel Geld für überflüssige Dinge ausgegeben:
1) Teile der Verwaltungskosten (in jedem "Kaff" eine Geschäftsstelle mit allen damit einhergehenden Kosten zu unterhalten - wozu keineswegs einseitig nur Personalkosten gehören -, die dann obendrein für Berufstätige auf Grund ihrer Öffnungszeiten gar nicht erst zugänglich ist, ist absolut überflüssig; hier sind insbesondere Großkassen angesprochen)
2) So lange es die Leistungserbringer in den Vertragsverhandlungen mit den Krankenkassen immer wieder schaffen, teils unangemessen hohe Vergütungen auszuhandeln, braucht man sich über diverse Kostenexplosionen im Gesundheitswesen nicht zu wundern. Hier sind die Krankenkassen gefordert, bei entsprechenden Vertragsverhandlungen und -abschlüssen nicht alles widerspruchslos hinzunehmen!
Gruß
Elgin
Re: Bundessozialgericht eröffnet Freiräume zur Erstattung von Naturheilverfahren
Egon, Mittwoch, 03.08.2005, 16:30 (vor 7050 Tagen) @ Elgin Fischbach
Ich habe zum Beispiel viele Anrufe von Mitgliedern am Tag, welche sämtliche Möglichkeiten der Schulmedizin ausgeschöpft haben - ohne Erfolg. Dann hat man den Versicherten den Gang zu einem Heilpraktiker empfohlen - mit Erfolg. Somit kann man doch darüber diskutieren, ob hier nicht die Kosten schon bei der Schulmedizin rausgeschmissen werden.
Re: Bundessozialgericht eröffnet Freiräume zur Erstattung von Naturheilverfahren
Jack, Mittwoch, 03.08.2005, 18:10 (vor 7050 Tagen) @ Egon
Warum solte es nicht gute Heilpraktiker geben? Die Erfolge vorweisen können. Aber die Schar der Heilpraktiker ist extrem inhomogen und reicht von Könnern bis zu absoluten Pfeifen. Kein Wunder, weil keine Ausbildungsstandards und keine Abschlußprüfung.
Oft ist es einfach die Zuwendung und die dem Patienten gewidmete Zeit, die heilt. Diese bekommt der Heilpraktiker gut bezahlt, während der Arzt nicht für Geld, sondern Punkte arbeiten muss, die schlecht bezahlt werden und obendrein noch budgetiert sind. Der Patient glaubt, er habe auf die ärztlichen Leistungen in beliebiger Menge einen Anspruch, weil er den teuren Krankenkassenbeitrag bezahlt habe. Demgegenüber ist der Heilpraktiker ein Luxus, den er gern aus eigener Tasche bezahlt.
Mit >Heileurythmie, Maltherapie und der "Rhythmischen Massage nach Wegmann" kann man Befindlichkeitsstörungen angehen, aber keine Krankheiten. Die Finanzierung von Luxusmedizin bei Befindlichkeitsstörungen widerspricht dem Wirtschaftlichkeitsgebot des SGB-V (notwendig, ausreichend, wirtschaftlich, zweckmäßig) und muss deshalb in der finanziellen Eigenverantwortung der Patienten bleiben. Das von den Kassen zahlen zu lassen, ist ein Irrweg.
Re: Bundessozialgericht eröffnet Freiräume zur Erstattung von Naturheilverfahren
Elgin Fischbach , Donnerstag, 04.08.2005, 15:31 (vor 7049 Tagen) @ Jack
Mit Zitat: "Heileurythmie, Maltherapie und der "Rhythmischen Massage nach Wegmann"" kann man Befindlichkeitsstörungen angehen, aber keine Krankheiten. Die Finanzierung von Luxusmedizin bei Befindlichkeitsstörungen widerspricht dem Wirtschaftlichkeitsgebot des SGB-V (notwendig, ausreichend, wirtschaftlich, zweckmäßig ...
Das stimmt nicht: Gerade chronisch Erkrankten (darunter auch vielen körperlich Erkrankten) kann anthroposophische Medizin wirksamer helfen als die reine Schulmedizin, was ein am 31.03.2005 ausgelaufenes 8-jähriges Modellprojekt für anthroposophische Medizin der IKK Hamburg zweifelsfrei bewiesen hat. Die Ergebnisse dieses Modellprojektes hat die IKK Hamburg in einer Broschüre zusammengefasst, die sowohl online eingesehen werden kann ( http://www.ikk-hamburg.de ) oder auch von der Homepage der IKK Hamburg bestellt werden kann.
Nun muss noch der gemeinsame Bundesausschuss nach Überprüfung der vorgebrachten Ergebnisse dieses Modellprojektes über die Aufnahme in den Pflichtleistungskatalog aller gesetzlichen Krankenkassen entscheiden. Nachdem das Bundessozialgericht den gesetzlichen Krankenkassen nun immerhin schon auf freiwilliger Basis gewisse Spielräume zugestanden hat, ist eine positive Bewertung des gemeinsamen Bundesausschusses der nächste Schritt zur vollständigen Integration der - im SGB V als besondere Therapierichtung ausdrücklich verankerten - anthroposophischen Medizin.
Gruß
Elgin
Re: Bundessozialgericht eröffnet Freiräume zur Erstattung von Naturheilverfahren
reformstau, Donnerstag, 04.08.2005, 14:28 (vor 7049 Tagen) @ Elgin Fischbach
Zitat:
"1) Teile der Verwaltungskosten (in jedem "Kaff" eine Geschäftsstelle mit allen damit einhergehenden Kosten zu unterhalten - wozu keineswegs einseitig nur Personalkosten gehören -, die dann obendrein für Berufstätige auf Grund ihrer Öffnungszeiten gar nicht erst zugänglich ist, ist absolut überflüssig; hier sind insbesondere Großkassen angesprochen)"
Also hier sieht man mal wieder die eingegrenzte Sichtweise. Wenn man sich mal die Kassenstrukturen anschaut, wird man ganz klar feststellen, dass gerade die großen Kassen neben Berufstätigen gerade auch viele Arbeitslose, Rentner und Familienangehörige betreuen und gerade die benötigen häufiger Leistungen als ein Berufstätiger und haben einen klaren Bedarf an Geschäfsstellen vor Ort. Eine kleine Kasse hat diesen Kundenkreis logischerweise nicht in diesem Umfang und hat leider oft auch nur wenig Interesse dran (Wer will schon Leute versichern, die Leistungen brauchen...) Nicht umsonst wechseln viele Mitglieder kleinerer Kasse wieder zurück zu den Großen, wenn sie erst mal entsprechende Erfahrungen gemacht haben.
Re: Bundessozialgericht eröffnet Freiräume zur Erstattung von Naturheilverfahren
Elgin Fischbach , Donnerstag, 04.08.2005, 15:36 (vor 7049 Tagen) @ reformstau
Mich von einem Sachbearbeiter direkt über Leistungen beraten lassen kann ich auch am Telefon. Das Beratungsergebnis kann schon allein aus rechtlichen und satzungsbedingten Gründen nicht (grundlegend) anders ausfallen, als wenn sich der Versicherte in einer Geschäftsstelle beraten lässt. Denn der Versicherte hat schließlich jederzeit das Recht, gegen (schriftlich vorliegende) Entscheidungen seiner Krankenkasse per Widerspruch und ggf. Klage (vor dem Sozialgericht) vorzugehen.
Außerdem sorgt schon allein der heutige Wettbewerb unter allen gesetzlichen Krankenkassen dafür, dass solche mit schlechter Beratungsqualität und nur mäßigem Leistungsumfang auf Dauer nicht überleben werden - egal, auf welchem Weg die Kundenberatung erfolgt.
Gruß
Elgin
Re: Bundessozialgericht eröffnet Freiräume zur Erstattung von Naturheilverfahren
Sora, Donnerstag, 04.08.2005, 16:08 (vor 7049 Tagen) @ Elgin Fischbach
Klar Elgin, für dich mag das keinen Unterschied machen, ob du die Beratung vor Ort oder am Telefon bekommst.
Für den Sachbearbeiter und auch den Versicherte ist es aber schon einfacher, wenn er die relevanten Unterlagen (z.B. ärztliche Atteste) vor sich liegen hat. Hier kann oft eine Entscheidung direkt gefällt werden. Was nützt dem Versicherten eine telefonische Beratung, wenn er dann Unterlagen (teilweise mit sensiblem Inhalt) doch noch per Post zuschicken muss, weil ein Genehmigungsstempel drauf gehört.
Manche Leute sind auch nicht in der Lage am Telefon genau zu erläutern, um was es geht. Da kann es leicht zu Missverständnissen kommen.
Re: Bundessozialgericht eröffnet Freiräume zur Erstattung von Naturheilverfahren
reformstau, Freitag, 05.08.2005, 07:21 (vor 7049 Tagen) @ Sora
Stellen wir fest: Für Elgin sind Geschäftsstellen absolut überflüssig. (auch wenn sich das meiner Meinung auch mal ändern könnte). Aber gut, es ist ja nichts dagegen einzuwenden. Wogegen ich aber etwas habe, dass Elgin Ihre Meinung allen gesetzlichen Versicherten aufdrücken will.
Die Realität ist doch anders: Warum ist denn immer noch die Mehrheit der gesetzlich Versicherten bei Großkassen mit einem guten Geschäftsstellennetz versichert? Wenn alles so wunderbar telefonisch funktionieren würde und die so wichtigen Leistungen, die Elgin immer wieder in Spiel bringt, tatsächlich so wichtig wären, würden doch alle wechseln. Noch dazu wenn es weniger kostet. Warum passiert das dann nicht?
Entweder unterstellt Elgin, dass die Mehrheit der Bürger einfach zu blöd ist oder es liegen halt doch bei den meisten gesetzlichen Versicherten andere Bedürfnisse an eine Krankenkasse vor als es bei der lieben Elgin der Fall ist.
Re: Bundessozialgericht eröffnet Freiräume zur Erstattung von Naturheilverfahren
Elgin Fischbach , Samstag, 06.08.2005, 00:48 (vor 7048 Tagen) @ reformstau
Ich will niemandem etwas aufzwingen. Was ich hingegen will: Darauf aufmerksam machen, dass Versicherte mit dem Wunsch eines möglichst umfangreichen Geschäftsstellennetzes die damit verbundenen höheren Verwaltungskosten ihrer jeweiligen Krankenkasse auch komplett selbst (mit-)tragen müssen. Mitglieder anderer Krankenkassen mit anderweitigen Bedürfnissen (z. B. was zusätzliche freiwillige Leistungen der Komplementär- und Alternativmedizin anbelangt) sind nicht gewillt, derartige Bedürfnisse der Versicherten bestimter Krankenkassen auf Dauer über diverse Ausgleichszahlungen mitzufinanzieren.
Gruß
Elgin
Re: Bundessozialgericht eröffnet Freiräume zur Erstattung von Naturheilverfahren
Elgin Fischbach , Samstag, 06.08.2005, 00:52 (vor 7048 Tagen) @ reformstau
Ich will niemandem irgend etwas "aufzwingen". Ich will "lediglich" darauf aufmerksam machen, dass solche Versicherte mit dem Wunsch eines möglichst umfangreichen Geschäftsstellennetzes ihrer jeweiligen Krankenkasse die damit einhergehenden höheren Verwaltungskosten auch komplett selbst (mit-)finanzieren sollen. Versicherte anderer Krankenkassen sind nicht gewillt, für "fremde" Krankenkassen über Ausgleichszahlungen so etwas indirekt mitzufinanzieren (schaut man sich die Empfängerkassen beim RSA an, fällt doch sofort auf, dass es sich gerade um solche Kassen mit einem extrem umfangreichen Geschäftsstellennetz handelt - auch wenn die gesetzlichen Regelungen zunächst anderes vermuten lassen).
Gruß
Elgin
Re: Bundessozialgericht eröffnet Freiräume zur Erstattung von Naturheilverfahren
Elgin Fischbach , Samstag, 06.08.2005, 00:41 (vor 7048 Tagen) @ Sora
Auch manche größere Krankenkasse hat mittlerweile eine zentrale Organisations- und Entscheidungsstruktur. Das heißt, dass in den Vor-Ort-Geschäftsstellen eingehende Anträge (mit ggf. zugehörigen Unterlagen wie ärztliche Attests usw.) an eine zentrale Bearbeitungsstelle weitergeleitet werden. Diese Verfahrensweise bringt dem Versicherten weder in zeitlicher noch in organisatorischer Hinsicht Vorteile. Da ist es für den Versicherten doch schon einfacher und vor allem auch zeitsparender, die relevanten Unterlagen selbst per Post direkt an die zentrale Bearbeitungsstelle innerhalb der jeweiligen Krankenkasse zu versenden.
Neben telefonischer Beratung ist zudem auch die Kommunikation per Brief, Fax, E-Mail und Internet möglich - und im Interesse der Beitragszahler auch kostensparender als Vor-Ort-Geschäftsstellen. Mehrleistungen im Service (und auch anderweitig) sind - ebenso wie in den übrigen Wirtschaftsbereichen - nicht völlig kostenlos zu haben, zumal gesetzliche Krankenkassen keine Schulden machen dürfen (leider sieht die diesbezügliche aktuelle Realität bei manchen Kassen immer noch anders aus).
Gruß
Elgin
Re: Bundessozialgericht eröffnet Freiräume zur Erstattung von Naturheilverfahren
Cindy, Samstag, 06.08.2005, 01:50 (vor 7048 Tagen) @ Elgin Fischbach
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