Re: TK-Werbung (Sozialpolitik)

Elgin Fischbach @, Sonntag, 19.11.2006, 16:07 (vor 6577 Tagen) @ Ullalasgewissen

Um Kosten (tarifliche Eingruppierung) zu sparen ... gibt es nun auch Kaufleute im Gesundheitswesen.

Auch Kaufleute im Gesundheitswesen erfüllen die tariflichen Kriterien von Ausbildungs- bzw. Umschulungsabsolventen mit offiziell anerkanntem Berufsabschluss (es handelt sich um einen staatlich anerkannten Ausbildungsberuf mit IHK-Abschluss, eine tarifliche Eingruppierung als An-/Ungelernter kommt somit nicht in Frage). Einen unmittelbaren tariflichen Kostenvorteil für den Arbeitgeber gibt es somit meines Wissens nicht. Aber ich lasse mich natürlich gerne vom Gegenteil überzeugen.

Die können von allem ein bißchen (Krankenhausverwaltung, Krankenkasse ect.) aber sind in dem Sinne keine Versicherungsfachleute.

Dafür sind Kaufleute im Gesundheitswesen auf Grund der angesprochenen breiter angelegten Ausbildung vielseitiger einsetzbar und können sich auch bei Arbeitgeberwechsel (z. B. von einer Krankenkasse zu einem Leistungserbringer) relativ schnell in ein neues Aufgabengebiet einarbeiten.

Gruß
Elgin


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