KEINE Falschauskunft zu Tagessätze GKV bei stationär privat bVersicherten (Sozialpolitik)

Thomas, Samstag, 05.07.2008, 20:00 (vor 5983 Tagen) @ sven

1.) Bitte lesen Sie den Fall durch, es handelt sich hier um jemanden, der privat zusatzversichert ist und damit einen privaten Behandlungsvertrag abgeschlossen hat, u.U. auch über die Regelleistung.
Damit ist alleine das Krankenhaus Vertragspartner! Es können hierbei neben den 10 Euro weitere Zuzahlungen durch Abrechnung von höheren DRG-Leistungen entstehen, die durch eine Wahl einer Hochleistungsklinik entstehen, obwohl eine Klinik einer geringeren Versorgungsstufe ausgereicht hätte, wenn keine Überweisung vorliegt oder das in der Überweisung benannte Krankenhaus ignoriert wird. Der Frager scheint sich ja seines Zwitterstatuses als Zusatzversicherter nicht so ganz klar zu sein!
Bei reinen Kassenpatienten haben Sie natürlich recht.

2.) Zur Budgetierung:
DRGs sind an sich systematisch budgetiert, da nicht nach Leistung, sondern nach Krankheitsbild und Standardbehandlung abgerechnet wird. Eine Budgetierung hat per Definition zur Folge, dass u.U. nicht kostendeckend gearbeitet werden kann.
Dies gilt aber auch für Privatversicherte, die keine Wahlleistungen versichert haben. Außerdem gibt es ja dann bei der GKV noch den medizinischen Dienst, der je nach GKV rabiat Druck macht. Alles dies - zusammen mit den DRGs - führt übrigens zu immer mehr blutigen Entlassungen.
Dies ist zugegebenermaßen bei der PKV oft auch nicht besser, man merkt es meist nur später, da man als PKV-Patient mit Wahlleistungen oder als zusatzversicherter GKV-ler zwar vielleicht nicht blutig entlassen wird, aber dafür die Rechnungen für "medizinisch nicht notwendige Behandlung" nicht erstattet bekommt.


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