Re: Krankheitsfall zwingt zum Studiumsabbruch (Sozialpolitik)
Die Krankenkassen unterstellen in solchen Fällen ein fiktives mtl. Einkommen von rund 820 EUR, was einen Beitrag von ca. 120-130 EUR mtl. ergibt. Also selbst dann, wenn tatsächlich gar keine Einkünfte erzielt wurden.
Falls sich die Kasse bei ihrer Nachforderung auf § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB 5 beruft, so gibt es anscheinend eine Neuerung.
Krankenkassen dürfen nur noch auf Antrag (also bei Mitwirkung des potenziellen Mitgliedes) diese Versicherungspflicht feststellen und rückwirkend Beiträge einfordern. Es sei denn, es wurden in der fraglichen Zeit Leistungen in Anspruch genommen.
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- Krankheitsfall zwingt zum Studiumsabbruch -
Christian,
16.10.2008, 13:06
- Re: Krankheitsfall zwingt zum Studiumsabbruch - Bodi, 16.10.2008, 17:54