Krankheitsfall zwingt zum Studiumsabbruch (Sozialpolitik)

Christian, Donnerstag, 16.10.2008, 13:06 (vor 5884 Tagen)

Guten Tag ,
ich hab eine dringende Frage bezüglich der Familienversicherung.
Ich wurde während meines Studiums schwer krank,was mich zum
Abbruch zwang.Ich war als Student über meinen Vater familien-
versichert.Was passiert nun wenn ich kein eigenes Einkommen
habe, kein ALG II bekomme und unter 25 Jahren bin ??
Meine Krankenkasse hat mir jetzt nach über einem Jahr
mitgeteilt,dass ich ja kein Student mehr sei und somit rückwirkend
ab Studienabbruch nachzahlen müsste.Hatte weder Einkommen
noch Sozialleistungen.Woher hätte ich mich also versichern sollen?

Wäre um eine Antwort froh

Re: Krankheitsfall zwingt zum Studiumsabbruch

Bodi, Donnerstag, 16.10.2008, 17:54 (vor 5883 Tagen) @ Christian

Die Krankenkassen unterstellen in solchen Fällen ein fiktives mtl. Einkommen von rund 820 EUR, was einen Beitrag von ca. 120-130 EUR mtl. ergibt. Also selbst dann, wenn tatsächlich gar keine Einkünfte erzielt wurden.

Falls sich die Kasse bei ihrer Nachforderung auf § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB 5 beruft, so gibt es anscheinend eine Neuerung.
Krankenkassen dürfen nur noch auf Antrag (also bei Mitwirkung des potenziellen Mitgliedes) diese Versicherungspflicht feststellen und rückwirkend Beiträge einfordern. Es sei denn, es wurden in der fraglichen Zeit Leistungen in Anspruch genommen.

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