Re: Krankenversicherungspflicht für alle (Gesetzliche Krankenkassen)

Bodi, Samstag, 14.06.2008, 14:31 (vor 6008 Tagen) @ ichweissbescheid

@ichweissbescheid: Der Link führt zu ganz alten Vorschlägen des SoVD, die so nie (nicht mal entfernt) Gesetz geworden sind.

Das Gesetz schreibt keine Nachzahlung vor. Es steht der Krankenkasse frei, nachzuzahlende Beiträge zu stunden oder ganz zu erlassen. In der Praxis muss sich die Krankenkasse zumindest auf eine Ratenzahlung einlassen, weil Nichtversicherte oftmals mittellos sind. Klare Richtlinien, dass für diese Gruppe die Beiträge erlassen werden, wären sicherlich hilfreich gewesen - zumal eine Nachzahlungspflicht sicherlich viele abschreckt, sich bei der Kasse zu melden.

Außerdem sollte bei einer Nachzahung die Pflegeversicherung (die stets der Krankenkasse folgt) nicht vergessen werden - dann sind es selbst beim Mindestbeitrag für April 07-Juni 08 schon rund 1800 EUR Nachzahlung

Aber nochmal: Nachzahlungspflichtig ist nur, wer zuletzt gesetzlich krankenversichert war.

Für zuletzt privat Versicherte oder noch nie versicherte Selbständige beginnen Sanktionen erst ab 2009.



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