Krankenversicherungspflicht für alle (Gesetzliche Krankenkassen)

Karsten, Freitag, 13.06.2008, 12:27 (vor 6012 Tagen)

Schönen guten Tag!

Eine Frage zu folgendem Zusammenhang

"Auch Personen, die bislang durchs soziale Netz gefallen sind und keinen Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall hatten, müssen seit 1. April von einer gesetzlichen Krankenkasse aufgenommen werden."

Quelle:
http://www.wdr.de/radio/wdr2/quintessenz/quintessenz_detail.phtml?id=372320

Nun meine Frage: Habe heute in diesem Kontext erfahren, dass man dann rückwirkend 1 Jahr selber zahlen muss (ca. € 1560,-). Wie können das Personen "die durch das Netz gefallen sind" überhaupt leisten? Gar nicht, also Schulden bei der Kasse ....

Wie sind Eure Kenntnisse bzw. Erfahrungen?

Schönes Wochenende, Grüße Karsten

Re: Krankenversicherungspflicht für alle

ichweissbescheid, Freitag, 13.06.2008, 13:29 (vor 6012 Tagen) @ Karsten

Ja, genau so ist es. Schulden, die i.d.R. durch Ratenzahlungsvereinbarungen zu begleichen sind.

iwb

Re: Krankenversicherungspflicht für alle

Karsten, Freitag, 13.06.2008, 14:29 (vor 6012 Tagen) @ ichweissbescheid

Okay, aber hat das auch das Gesetz so vorgesehen oder ist das ein "Gesetz" der Krankenkassen? ;-)

vl. weiß ja jemand wo das festgehalten wurde, habe da selber leider nichts gefunden!

Danke schonmal! :))

Re: Krankenversicherungspflicht für alle

ichweissbescheid, Freitag, 13.06.2008, 14:39 (vor 6012 Tagen) @ Karsten

Ich habs nicht gelesen, müsste aber mit der Reform ab 01.04.2007 zu tun haben. Auf die Schnelle finde ich das:

http://www.sovd.de/fileadmin/downloads/broschueren/pdf/buergerversicherung.pdf

iwb

Re: Krankenversicherungspflicht für alle

Bodi, Samstag, 14.06.2008, 14:31 (vor 6011 Tagen) @ ichweissbescheid

@ichweissbescheid: Der Link führt zu ganz alten Vorschlägen des SoVD, die so nie (nicht mal entfernt) Gesetz geworden sind.

Das Gesetz schreibt keine Nachzahlung vor. Es steht der Krankenkasse frei, nachzuzahlende Beiträge zu stunden oder ganz zu erlassen. In der Praxis muss sich die Krankenkasse zumindest auf eine Ratenzahlung einlassen, weil Nichtversicherte oftmals mittellos sind. Klare Richtlinien, dass für diese Gruppe die Beiträge erlassen werden, wären sicherlich hilfreich gewesen - zumal eine Nachzahlungspflicht sicherlich viele abschreckt, sich bei der Kasse zu melden.

Außerdem sollte bei einer Nachzahung die Pflegeversicherung (die stets der Krankenkasse folgt) nicht vergessen werden - dann sind es selbst beim Mindestbeitrag für April 07-Juni 08 schon rund 1800 EUR Nachzahlung

Aber nochmal: Nachzahlungspflichtig ist nur, wer zuletzt gesetzlich krankenversichert war.

Für zuletzt privat Versicherte oder noch nie versicherte Selbständige beginnen Sanktionen erst ab 2009.


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