Selbständigkeit (Private Krankenversicherungen)

J. Bretl @, Freitag, 09.11.2001, 18:06 (vor 8416 Tagen)

Ich bin momentan noch mit meinem Mann in der GKV familienversichert. Nun möchte ich mich selbständig (in kleinem Umfang) machen. Lt. Krankenkasse muß ich mich bei einem regelmäßigen Gehalt von DM 640,-/Monat nun aber selbst versichern. Bei privaten Anbietern würe ich somit ca. 600,- 700,-DM/Monat bezahlen. Bei einem Bruttoverdienst von ca. 1500,- DM im Monat ist das relativ viel Geld, denn nach Abzug der Steuern bleibt fast nichts mehr übrig. Wer kann mir einen Tip geben, wo ich mich günstig versichern kann ? Geht das auch bei gesetzlichen Krankenkassen ?

Re: Selbständigkeit

KVV e.V. @, Donnerstag, 18.10.2001, 20:38 (vor 8438 Tagen) @ J. Bretl

vorsicht...bei der angabe ihres verdienstes!!

zunaechst bleiben sie bei ihrem mann in der familienversicherung . erst wenn sie eine sozialversicherungspflichtig beschaeftige in ihrer selbstaendigen taetigkeit einstellen, kann die familienversicherung n i c h t mehr weiterbestehen. die pflicht zur zahlung der krankenkasse u n d der gesetzl. r e n t e n v e r s i c h e r u n g kommt auf sie zu !!
eine weitere moeglichkeit, dass die pflichtversicherungen nicht auf sie zukommen:
bei selbstaendigen ist nicht der "umsatz" die beitragsbemessung, sondern das "zu versteuernde einkommen".

wenn ein fragebogen der krankenkasse zur feststellung der mitgliedschaft kommt ist es wichtig, die woechentliche - durchschnittliche - stundenzahl auf 12 bis 15 stunden zu setzen. wenn nach einem jahr ein steuerbescheid vorliegt und das zu versteuernde einkommen liegt ueber 630 dm im monat - wird die freiwillige mitgliedschaft angeboten mit den entsprechenden mindestbeitraegen. diese koennen sie bei den entsprechenden umsaetzen und gewinnen dann auch entrichten.

Re: Selbständigkeit

tibie @, Mittwoch, 24.10.2001, 15:31 (vor 8433 Tagen) @ KVV e.V.

Die Mitglieder sind gehalten, wahre Angaben zu machen und bei Schätzungen diese gewissenhaft abzugeben. Das hier ist eine Anleitung zum Betrug, toller verein nuss ich schon sagen.
Ich rate jedem, nur wahrheitsgemäß zu antworten.
Richtig ist, daß für die Prüfung der Familienversicherung das zu versteuerende Einkommen maßgebend ist. Sollte dies nach gewissenhafter Schätzung einen monatlichen Betrag von DM 640,- nicht überschreiten und die wöchentliche Stundenzahl die Grenze von 15 - 18 Stunden tatsächlich nicht überschreiten, kann die Familienversicherung weiterhin durchgeführt werden. Wichtig ist hierbei, daß eine Prüfung der Selbstständig keit keine Hauptberuflichkeit ergibt.

Re: Selbständigkeit

Marion Franzen @, Dienstag, 23.01.2001, 20:45 (vor 8706 Tagen) @ tibie

Das Beste ist, wenn man sich selbstständig machen will vorher arbeitslos zu sein, ca. 1/2 Jahr. Dann wird dies vom Arbeitsamt gefördert und man ist automatisch krankenverischert. Zu meinem Vorredner, der meinte, dies wäre Betrug kann ich nur sagen, dass das Leben als Selbstständiger hart genug ist und vom Staat einem ständig höhere Auflagen (sprich Steuer, IHK-Beiträge, Berufsgenossenschaft, Lohnnebenkosten usw., Steuern und Gewerbesteuern sowie) gemacht werden, dass man hier jede auch nur erdenkbare Möglichkeit nutzen sollte über die Runden zu kommen. Ich bin seit langem in der gesetzlichen KK als freiwilliges Mitglied versichert und habe für mich (als Selbstständige) und für die ganze Familie ca. 450,--/DM im Monat bezahlt, eben auch aufgrund der freiwilligen Angaben zum Umsatz. Am Ende des Jahres mit der Steuererklärung bleibt so wenig Gewinn übrig, dass man den Geringsatz zahlt. Nun sind meine Umsätze(sprich auch Gewinne) gestiegen und ich zahle jetzt für die ganze Familie ca. 900 DM, da kann man dann trotzdem nicht klagen. Nur die Selbsteinschätzung bei neu beginnenden Selbstständigkeiten ist zu schwer. Also erst einmal ca. 2.000 €/anno angeben und dann warten was passiert. Dann zahlt man den Niedriegstsatz. Wenn die Umsätze dann steigen kann man immer noch nachzahlen.

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