Re: Selbständigkeit (Private Krankenversicherungen)

KVV e.V. @, Donnerstag, 18.10.2001, 20:38 (vor 8435 Tagen) @ J. Bretl

vorsicht...bei der angabe ihres verdienstes!!

zunaechst bleiben sie bei ihrem mann in der familienversicherung . erst wenn sie eine sozialversicherungspflichtig beschaeftige in ihrer selbstaendigen taetigkeit einstellen, kann die familienversicherung n i c h t mehr weiterbestehen. die pflicht zur zahlung der krankenkasse u n d der gesetzl. r e n t e n v e r s i c h e r u n g kommt auf sie zu !!
eine weitere moeglichkeit, dass die pflichtversicherungen nicht auf sie zukommen:
bei selbstaendigen ist nicht der "umsatz" die beitragsbemessung, sondern das "zu versteuernde einkommen".

wenn ein fragebogen der krankenkasse zur feststellung der mitgliedschaft kommt ist es wichtig, die woechentliche - durchschnittliche - stundenzahl auf 12 bis 15 stunden zu setzen. wenn nach einem jahr ein steuerbescheid vorliegt und das zu versteuernde einkommen liegt ueber 630 dm im monat - wird die freiwillige mitgliedschaft angeboten mit den entsprechenden mindestbeitraegen. diese koennen sie bei den entsprechenden umsaetzen und gewinnen dann auch entrichten.


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