Re: Selbständigkeit (Private Krankenversicherungen)
vorsicht...bei der angabe ihres verdienstes!!
zunaechst bleiben sie bei ihrem mann in der familienversicherung . erst wenn sie eine sozialversicherungspflichtig beschaeftige in ihrer selbstaendigen taetigkeit einstellen, kann die familienversicherung n i c h t mehr weiterbestehen. die pflicht zur zahlung der krankenkasse u n d der gesetzl. r e n t e n v e r s i c h e r u n g kommt auf sie zu !!
eine weitere moeglichkeit, dass die pflichtversicherungen nicht auf sie zukommen:
bei selbstaendigen ist nicht der "umsatz" die beitragsbemessung, sondern das "zu versteuernde einkommen".
wenn ein fragebogen der krankenkasse zur feststellung der mitgliedschaft kommt ist es wichtig, die woechentliche - durchschnittliche - stundenzahl auf 12 bis 15 stunden zu setzen. wenn nach einem jahr ein steuerbescheid vorliegt und das zu versteuernde einkommen liegt ueber 630 dm im monat - wird die freiwillige mitgliedschaft angeboten mit den entsprechenden mindestbeitraegen. diese koennen sie bei den entsprechenden umsaetzen und gewinnen dann auch entrichten.
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- Selbständigkeit -
J. Bretl,
09.11.2001, 18:06
- Re: Selbständigkeit -
KVV e.V.,
18.10.2001, 20:38
- Re: Selbständigkeit -
tibie,
24.10.2001, 15:31
- Re: Selbständigkeit - Marion Franzen, 23.01.2001, 20:45
- Re: Selbständigkeit -
tibie,
24.10.2001, 15:31
- Re: Selbständigkeit -
KVV e.V.,
18.10.2001, 20:38