freiwilliges Mitglied (Private Krankenversicherungen)

Andrea, Sonntag, 18.05.2003, 19:15 (vor 7859 Tagen)

Hallo,
ich war mehrere Jahre bei der DAK als freiwilliges Mitglied versichert und habe dann aufgrund der ständigen Beitragserhöhungen in eine (vermeindlich) günstigere Krankenkasse gewechselt. Wie sich jetzt herausstellte, muss ich dort einen höheren Betrag als zuvor bei der DAK bezahlen - dies wiederum liegt daran, dass die DAK bestehende Unterhaltsverpflichtungen in der Einkommensberechnung berücksichtigt, was meine derzeitige KK nicht macht. Ich wusste bei dem Wechsel nicht, dass das unterschiedlich von den KK gehandhabt werden kann. Abgesehen davon, dass ich das unmöglich finde, weil ja schließlich Unterhaltszahlungen weder meinem Mann noch mir als Einkommen zur Verfügung stehen - frage ich mich, was ich jetzt machen kann. Da ich nicht berufstätig bin ist das Geld bei uns monatlich ohnehin ganz schön knapp.
Kennt jemand eine günstige Krankenversicherung, die Unterhaltsverpflichtungen berücksichtigt und in die ich ggf. wechseln kann? Ist es richtig, das ich als freiwilliges Mitglied jederzeit wechseln kann?

Re: freiwilliges Mitglied

Tobi @, Montag, 19.05.2003, 08:45 (vor 7858 Tagen) @ Andrea

Hallo Andrea!

Das mit der Anrechnug von Unterhaltszahlungen ist mir neu - es muß sich hier wirklich um eine Ausnahmeregelung der DAK handeln. (Vielleicht wissen aber auch die Mitarbeiter anderen Kassen mehr? )
Eigentlich sind die der Beitragsberechnung zugrunde gelegten Einnahmen und Ausgaben gesetzlich geregelt. Unterhaltszahlungen fallen hier genauso wenig darunter wie die monatliche Miete oder eine Leasingrate für ein Auto. Deswegen kann ich mir auch nicht vorstellen, dass es viele - oder überhaupt eine Krankenkasse(n) gibt, die solche Ausgaben berücksichtigen.

Auch die Wechselmöglichkeiten von freiwilligen Mitgliedern wurden zum 01.01.2002 geändert, d.h. es besteht auch hier eine 18-monatige Bindungsfrist (außer Sonderkündigungsrecht bei Beitragssatzerhöhung).

Re: freiwilliges Mitglied

Andrea, Montag, 19.05.2003, 10:54 (vor 7858 Tagen) @ Tobi

Hallo Tobi,
auch wenn Du meinst, dass es so eine Regelung nicht geben könne: es war definitiv (und auch nicht nur bei mir!) so, dass früher Unterhaltsverpflichtungen (für Kinder) bei der Berechnung der Beiträge berückichtigt wurden.
Leider wusste ich vor meinem Wechsel nicht, dass das nicht bei allen Krankenkassen gleichermaßen berücksichtigt wird. Im Internet konnte ich mich bislang insofern schlauer machen, als dass ich dort die Erklärung fand, dass die Krankenkassen wohl in ihren Satzungen festlegen können, ob sie solche Ausgaben vorweg abziehen oder nicht.
Übrigens kann ich Deinen Vergleich von Unterhaltszahlungen mit Miete o. Autoleasingraten nur für einen Witz halten!

Re: freiwilliges Mitglied

Tobi @, Montag, 19.05.2003, 12:42 (vor 7858 Tagen) @ Andrea

Ok, über Satzungsregelungen läßt es sich begründen. Dann hilft wirklich nur eines: Bei jeder in Frage kommenden Krankenkasse nachfragen, ob sie entsprechende Regelungen getroffen haben.
Ein Problem wird aber wahrscheinlich noch die Bindungsfrist sein, oder? Dann kannst Du ja nur hoffen, dass Deine Kasse bald ihren Beitragssatz erhöht.

Miete und Leasing war übrigens nur ein Beispiel, es gibt natürlich noch viele andere Arten von Ausgaben und finanziellen Belastungen. Nur werden diese eben vom Gesetz her bei der Beitragsberechnung nicht berücksichtigt, gleichgültig wie hart und unverständlich es für den einzelnen ist. Gerade bei Selbständigen ist es schwer, den Unterschied zwischen Steuer- und Sozialversicherungsrecht zu erklären!

Re: freiwilliges Mitglied

Andrea, Dienstag, 20.05.2003, 11:33 (vor 7857 Tagen) @ Tobi

Hallo Tobi,
inzwischen habe ich zwar übers Internet eine BKK gefunden, die auch Unterhaltszahlungen zu berücksichtigen scheint, aber ich werde mich da jetzt nochmal genauer erkundigen. Es ist für Laien wirklich nicht ganz leicht durch den Tarifdschungel zu blicken. Als ich geheiratet habe, wusste ich nicht, dass anschließend das Geld meines Mannes für die KK-Beiträge zugrunde gelegt wird und war über die (deutliche) Erhöhung schockiert, jetzt dachte ich, ich krieg`s etwas billiger... auch wieder nicht. Unterhaltsleistungen werden vorab (nach dem Gesamtgehalt) abgezogen und die KK-Beiträge berechenen sich z.Z. auch wieder nach dem Gesamtgehalt, dass uns gar nicht mehr zur Verfügung steht.
Sorry, dass ich etwas abschweife, aber das System sollte vielleicht wirklich etwas transparenter gemacht werden und der Gesetzgeber sollte sich vielleicht auch mal etwas einfallen lassen. Lange Rede kurzer Sinn...ehe ich wieder überall rumtelefoniere, wollte ich Dich fragen, ob Du mir vielleicht zwei Fragen beantworten kannst:
1. Meine KK hatte vor ca. 3 - 4 Monaten den Beitrag erhöht, kann ich da jetzt wohl noch wechseln?
2. Wenn ich eine steuerfreien Minijob ausüben würde, wie würde sich das auf den KK-Beitrag auswirken (Würde das Geld dann noch zu dem Bruttoverdienst meines Mannes dazugerechnet?)
Wäre nett, wenn Du mir helfen könntest
Gruß
Andrea

Re: freiwilliges Mitglied

Tobi @, Dienstag, 20.05.2003, 12:01 (vor 7857 Tagen) @ Andrea

Ok, dann will ich mal sehn was ich für Dich tun kann:

1. Ja, Du kannst aufgrund der Beitragssatzerhöhung noch kündigen: und zwar auf den 31.07.2003, wenn die Kündigung noch im Mai bei der Kasse eingeht. Allerdings muß in der Kündigung auf die Beitragssatzerhöhung hingewiesen werden.

2. Auch das Einkommen aus dem Minijob muß mitgerechnet werden.
Ich hätte aber noch einen anderen Vorschlag:
Sobald Du mehr als 400 Euro verdienst besteht sofort eine versicherungspflichte Mitgliedschaft, und es werden nur Beiträge aus dieser Beschäftigung fällig (bei uns wären es - z.B. - bei 450 Euro monatlichem Arbeitsentgelt "nur" 35,11 Euro im Monat - und darin sind dann aber alle Beiträge (Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) enthalten!

Versicherungspflichtige Beschäftigung der Ehefrau?

Mac @, Mittwoch, 08.12.2004, 19:40 (vor 7289 Tagen) @ Tobi

Hallo,

nachdem Ende Dezember die Arbeitslosengeldzahlung bei meiner Frau entfällt, müssten wir sie freiwillig bei der gesetzlichen Krankenkasse anmelden. Familienmitversicherung geht nicht, da ich privat versichert bin.
Ist es möglich, sie im Rahmen eines versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses für z.B. 450 € anzustellen? Wie sieht es da mit Lohnsteuer u.ä. aus? Muß man dieses Arbeitsverhältnis melden, und wenn ja, wo? Hat jemand sowas schon gemacht?

Re: Versicherungspflichtige Beschäftigung der Ehefrau?

Tobi @, Mittwoch, 08.12.2004, 21:16 (vor 7288 Tagen) @ Mac

Wer ein Gewerbe angemeldet hat und somit die Vorraussetzungen eines Arbeitsgebers erfüllt kann jederzeit Mitarbeiter einstellen, welche dadurch auch einen Anspruch auf eine Pflichtmitgliedschaft in einer Krankenkasse haben.
Bei Ehepartnern prüft die Krankenkasse zusätzlich noch die "familienhafte Mitarbeit" (d.h. ob auch ohne die Einstellung des Ehepartners ein Mitarbeiter hätte eingestellt werden müssen...).

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