Nachforderung durch Karnakenkasse korrekt ? (Gesetzliche Krankenkassen)

Stefan @, Mittwoch, 24.02.2010, 14:35 (vor 5387 Tagen)

Hallo zusammen,

Aus dem Jahr 2007 will meine Krankenkasse Nachzahlungen für Medikamnte.Ich habe im Jahr 2007 eine Befreiungskarte für die Praxisgebühr erhalten. Beim Arzt ist dann ein Fehler unterlaufen und man hat auch die Zuzahlungsbefreiung für die Medikamnte immer wieder angekreuzt.

Wer trägt die Schuld? Wer muss für den entstandenden Schaden aufkommen?

Und:

Kann die Kasse jetzt eine Nachforderung aus dem Jahre 2007 an meine Person stellen?
Danke für Eure Antworten im vorraus!

Gruß

Stefan

Re: Nachforderung durch Karnakenkasse korrekt ?

Czauderna, Mittwoch, 24.02.2010, 19:52 (vor 5387 Tagen) @ Stefan

Hallo, da passt etwas nicht - eine Befreiungskarte nur für die Praxisgebühr gibt es nicht, wenn dann gilt die Überforderungsklausel und die gilt auch für die Rezeptgebühren - deshlab sollte hier nochmals präzisiert werden.
Gruß
Czauderna

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