Nachforderung durch Karnakenkasse korrekt ? (Gesetzliche Krankenkassen)
Hallo zusammen,
Aus dem Jahr 2007 will meine Krankenkasse Nachzahlungen für Medikamnte.Ich habe im Jahr 2007 eine Befreiungskarte für die Praxisgebühr erhalten. Beim Arzt ist dann ein Fehler unterlaufen und man hat auch die Zuzahlungsbefreiung für die Medikamnte immer wieder angekreuzt.
Wer trägt die Schuld? Wer muss für den entstandenden Schaden aufkommen?
Und:
Kann die Kasse jetzt eine Nachforderung aus dem Jahre 2007 an meine Person stellen?
Danke für Eure Antworten im vorraus!
Gruß
Stefan
gesamter Thread:
- Nachforderung durch Karnakenkasse korrekt ? -
Stefan,
24.02.2010, 14:35
- Re: Nachforderung durch Karnakenkasse korrekt ? - Czauderna, 24.02.2010, 19:52