Kündigungsfrist für freiwillig gesetzl. Versicherte (Private Krankenversicherungen)

Freiwillig bei der Gesetzlichen, Montag, 29.09.2003, 08:38 (vor 7725 Tagen)

Hallo,

auf Eurer Infoseite
http://www.krankenkassentarife.de/infos/infos-wechsel.htm
heißt es, daß ein freiwillig bei der gesetzlichen Vrsicherter (z.B. ein Angestellter, der mehr als die Besessungsgrenze verdient) jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Monaten kündigen kann. In Eurem Hinweis steht nichts von 18-Monate-Bindung oder nur-bei-Erhöhung und dergleichen.

Das ist aber falsch. Beim
Bürgertelefon des Bundsministeriums für Gesundheit:
Montag - Donnerstag von 8 bis 20 Uhr zum Nulltarif, Tel. 0800 / 151 51 59 erfuhr ich, daß
auch für freiwillig in der gesetzlichen Krankenkasse Versicherte gilt: § 175. Und der sagt für "Versicherungspflichtige und Versicherungsberechtigte" (letzteres sind die freiwillig in der gesetzl. KK Versicherten, wobei ihr Rechtsanspruch auf eine Mitgliedschaft an anderer Stelle geregelt ist) besteht das Wahlrecht und dieses hat nun mal die 18-Monate-Verbleibregel, die außer Kraft ist, wenn die Kasse erhöht.

Ergo: Der Freiwillig versicherte kann nicht einfach irgendwann kündigen und nach 2 Monaten in eine andere Kasse. Er hat wie alle Pflichtversicherten die 18-Monate-Regel oder Sonderkündigung bei Erhöhung zu beachten. Außerdem muß er darauf achten, daß er als Freiwilliger weiterhin die Bedingungen erfüllt, bei der gesetzlichen KK sich als solcher zu versichern (davon ist in Eurem Hinweis auch nicht die rede). Nur dann hat er eine Rechtsanspruch auf Mitgliedschaft. Ansonsten muß er sich privat versichern.
Bitte überarbeitet Eure INFOSEITE.


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