Re: wechsel von der PKV in die GKV nach Maßgabe des § 9 SGBV (Private Krankenversicherungen)
Hallo,
zunächst mußst du überhaupt wieder versicherungspflichtig werden, um in die GKV zurückkommen zu können. Würdest du dann aus der Versicherungspflicht ausscheiden und zu diesem Zeitpunkt noch keine 12 Monate erneut in der GKV gewesen sein, wäre dir die frw. Versicherung bis 31.12.2001 hilfreich. wenn diesen Zeiten dann insgesamt 24 Monate ergeben würden.
Durch die geforderte Vorversicherungszeit schützt der Gesetzgeber die GKV vor Scheinarbeitsverhältnissen, die zur Rückkehr in die GKV geschlossen werden. Und das ist gut so.
Der Schritt in die PKV soll also gut überlegt sein. Warum willst du eigentlich wieder in die GKV zurück?
Gruß
Elli
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- wechsel von der PKV in die GKV nach Maßgabe des § 9 SGBV -
Rino Strobel,
19.07.2004, 21:27
- Re: wechsel von der PKV in die GKV nach Maßgabe des § 9 SGBV - elli, 19.07.2004, 23:17
- wechsel von der PKV in die GKV nach Maßgabe des § 9 SGBV - Ich, 14.06.2012, 10:26