Re: Wechsel Pflichtversicherung - freiwillige Versicherung Krankenkasse (Private Krankenversicherungen)
In diesem Fall gilt wirklich die 2monatige-Kündigungsfrist. Also erst Antrag auf freiwillige Mitgliedschaft stellen, und dann kündigen. Bzw. schon jetzt im Juli auf den 30.09. kündigen.
Anders wäre es bei einem Wechsel in die PKV: Hier kann sofort (01.09) ein Wechsel erfolgen.
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- Wechsel Pflichtversicherung - freiwillige Versicherung Krankenkasse -
Peter,
29.07.2004, 16:42
- Re: Wechsel Pflichtversicherung - freiwillige Versicherung Krankenkasse - Tobi, 29.07.2004, 18:22