Wechsel von PKV in Familienversicherung bei Schwangerschaft (Private Krankenversicherungen)

leonie, Montag, 02.08.2004, 14:10 (vor 7419 Tagen)

Hallo,

kann man wenn man als Beamtin privat krankenversichert ist und dann arbeitslos wird + schwanger ist in die GKV-Familienversicherung (Ehemann) wechseln?

Re: Wechsel von PKV in Familienversicherung bei Schwangerschaft

Tobi @, Mittwoch, 11.08.2004, 09:59 (vor 7410 Tagen) @ leonie

Wenn man nichts mehr verdient und nicht mehr über den Staat versichert ist (keine Beamte auf Lebenszeit??) kann man selbstverständlich in der Familienversicherung aufgenommen werden.

Re: Wechsel von PKV in Familienversicherung bei Schwangerschaft

leonie, Samstag, 14.08.2004, 10:39 (vor 7407 Tagen) @ Tobi

Leider bin ich nur Beamtin auf Widerruf (Anwärterin) und scheide mit Bestehen der Prüfung aus. Dann kommt man normalerweise in die Familienvers. bei Ehegatten rein, wenn man nicht gleich Job findet. Hab nur irgendwo mal gelesen, dass man nicht mehr aufgenommen wird, wenn man schon in Mutterschutz (6 wochen vor/8 nach geburt) ist?!

Re: Wechsel von PKV in Familienversicherung bei Schwangerschaft

Tobi @, Montag, 16.08.2004, 08:17 (vor 7405 Tagen) @ leonie

Das stimmt nicht. Für eine gesetzliche Krankenkasse gibt es in der Familienversicherung nur Ausschlüsse aufgrund des Einkommens. Ob jemand kurz vor der Entbindung steht, im Rollstuhl sitzt nicht mehr lange zu leben hat spielt keine Rolle...

Rin der Konstellation ist tatsächlich KEINE Familienversicherung möglich

Trabbifahrer, Dienstag, 17.08.2004, 08:29 (vor 7404 Tagen) @ Tobi

-> vgl. § 10 Abs. 1 Satz 3 SGB V

diese Spezialvorschrift wurde zum 01.01.2000 rechtswirksam, weil sich die Beamten für die Zeit von Mutterschaft und Elternzeit (damals noch Erziehungsurlaub) von jeglichen Bezügen und Ansprüchen haben "freistellen" lassen und in die kostenfreie Familienversicherung gekommen sind.

Die einzige Möglichkeit besteht in folgendem zeitlichem Ablauf:

Prüfung bestehen -> rein in die Familienversicherung -> dann nach frühestens 6 Wochen und einem Tag entbinden.

Sicherlich ist dieser Ratschlag nicht immer praktikabel, soll aber nur die Rechtsgrundlagen verdeutlichen.

Re: Rin der Konstellation ist tatsächlich KEINE Familienversicherung möglich

leonie, Mittwoch, 18.08.2004, 09:08 (vor 7403 Tagen) @ Trabbifahrer

Ok, vielen Dank. So hätte ich das auch gelesen, nur konnte ich keine Erklärung finden warum. Ist eine ziemlich blöde Regelung. Werde sie aber bei der Planung berücksichtigen ;-)

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