Rin der Konstellation ist tatsächlich KEINE Familienversicherung möglich (Private Krankenversicherungen)

Trabbifahrer, Dienstag, 17.08.2004, 08:29 (vor 7404 Tagen) @ Tobi

-> vgl. § 10 Abs. 1 Satz 3 SGB V

diese Spezialvorschrift wurde zum 01.01.2000 rechtswirksam, weil sich die Beamten für die Zeit von Mutterschaft und Elternzeit (damals noch Erziehungsurlaub) von jeglichen Bezügen und Ansprüchen haben "freistellen" lassen und in die kostenfreie Familienversicherung gekommen sind.

Die einzige Möglichkeit besteht in folgendem zeitlichem Ablauf:

Prüfung bestehen -> rein in die Familienversicherung -> dann nach frühestens 6 Wochen und einem Tag entbinden.

Sicherlich ist dieser Ratschlag nicht immer praktikabel, soll aber nur die Rechtsgrundlagen verdeutlichen.


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