Re: Rückkehr in Familienvers. (Private Krankenversicherungen)

Mitch @, Montag, 09.08.2004, 22:02 (vor 7412 Tagen) @ Badmadge

Stimmt nicht!

Zitat § 6 SGB V:
"(3a) Personen, die nach Vollendung des 55. Lebensjahres versicherungspflichtig werden, sind versicherungsfrei, wenn sie in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Versicherungspflicht nicht gesetzlich versichert waren. Weitere Voraussetzung ist, daß diese Personen mindestens die Hälfte dieser Zeit versicherungsfrei, von der Versicherungspflicht befreit oder nach § 5 Abs. 5 nicht versicherungspflichtig waren. Der Voraussetzung nach Satz 2 stehen die Ehe oder die Lebenspartnerschaft mit einer in Satz 2 genannten Person gleich."


Dies bezieht sich lediglich auf die Versicherungsfreiheit, die bei Aufnahme einer "normalerweise" Versicherungspflichtigen Tätigkeit eintritt.

Wenn der Vater von Jan wirklich die selbst. Tätigkeit aufgegeben hat, ansonsten nichts mehr arbeitet (weder selbständig noch abhängig beschäftigt) und auch keine Einkünfte über 345 EUR hat, dann kann der Vater in die Familienversicherung zur Mutter! Die Aufgabe der selbst. Tätigkeit kann ja ganz leicht per Gewerbeabmeldung nachgewiesen werden. Die Einnahmen dann in Zukunft mit dem Steuerbescheid.

Gruß
Mitch.


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