Re: Wechsel PKV - gestzlich (Private Krankenversicherungen)

Mitch @, Freitag, 27.08.2004, 20:40 (vor 7394 Tagen) @ Tobi

Hallo Tobias:

a. Kann ich mich bis zum Referendariat gesetzlich krankenversichern, wenn ich ( weiterhin ) nur einen 400 Euro Minijob ausübe? Ansonsten müßte ich wegen des Ausbildungsendes ( Studium ) fast 200 Euro für die PKV zahlen.

Antwort: Nein.

b. Müßte ich, wenn ich mich arbeitslos melden würde ( was ich nicht will ) auch in der PKV bleiben ??

Antwort: Ja, weil Du kein Arbeitslosengeld oder keine Arbeitslosenhilfe bekommen würdest...

c. Eine Einstellung bei meinem Arbeitgeber über der 400 Euro-Grenze ( also krankenversicherungspflichtig ) wurde mir von der DeBeKa und der BKK Taunus als einzige Möglichkeit genannt. Was mach ich, denn wenn mir keine krankenver-sicherungspflichtige Anstellung angeboten wird??

Antwort: Da muss ich der DeBeKa und der BKK Taunus recht geben. Du müsstest irgendwie versicherungspflichtig werden, um in die gesetzl. KK zu kommen. Nur unter den hier http://www.bmgs.bund.de/download/gesetze_web/sgb05/sgb05x005.htm genannten Fällen würdest Du in die gesetzl. KK reinkommen.

Gruß
Mitch


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