Re: Wechsel PKV - gestzlich (Private Krankenversicherungen)
Hallo Tobias:
a. Kann ich mich bis zum Referendariat gesetzlich krankenversichern, wenn ich ( weiterhin ) nur einen 400 Euro Minijob ausübe? Ansonsten müßte ich wegen des Ausbildungsendes ( Studium ) fast 200 Euro für die PKV zahlen.
Antwort: Nein.
b. Müßte ich, wenn ich mich arbeitslos melden würde ( was ich nicht will ) auch in der PKV bleiben ??
Antwort: Ja, weil Du kein Arbeitslosengeld oder keine Arbeitslosenhilfe bekommen würdest...
c. Eine Einstellung bei meinem Arbeitgeber über der 400 Euro-Grenze ( also krankenversicherungspflichtig ) wurde mir von der DeBeKa und der BKK Taunus als einzige Möglichkeit genannt. Was mach ich, denn wenn mir keine krankenver-sicherungspflichtige Anstellung angeboten wird??
Antwort: Da muss ich der DeBeKa und der BKK Taunus recht geben. Du müsstest irgendwie versicherungspflichtig werden, um in die gesetzl. KK zu kommen. Nur unter den hier http://www.bmgs.bund.de/download/gesetze_web/sgb05/sgb05x005.htm genannten Fällen würdest Du in die gesetzl. KK reinkommen.
Gruß
Mitch
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- Wechsel PKV - gestzlich -
Tobi,
27.08.2004, 13:22
- Re: Wechsel PKV - gestzlich - Mitch, 27.08.2004, 20:40
- Re: Wechsel PKV - gestzlich - Jack, 28.08.2004, 12:22
- Re: Wechsel PKV - gesetzlich -
Trabbifahrer,
30.08.2004, 09:27
- Re: Wechsel PKV - gesetzlich - Tobi, 30.08.2004, 12:49