da würd ich jetzt streiten... (Private Krankenversicherungen)

Trabbifahrer, Donnerstag, 23.09.2004, 20:22 (vor 7367 Tagen) @ Tobi

die Frage ist, ob du Leistungen vom Arbeitsamt bezogen hast und schon bei der DAK versichert warst.

Bzw. wo du vor der Arbeitslosigkeit versichert warst.

Mal konstruiert: bis 31.02.03 DAK versichert, ab 01.03.03 -29.02.04 nicht versichert, ab 01.03.04 wieder DAK versichert (freiwillig).

Dann kannst du jetzt kündigen (Kündigungsmonat plus zwei Monate) da die 12 Monate nicht versichert eine "latente" Erfüllung der Bindefrist sind. Poste doch mal Deine Versicherungszeiten (auch die ohne Versicherung) ab 01.01.2001

Falls du in die PKV gehen möchtest, kannst du auch ohne 18-Monatige Bindefirst kündigen, und zwar jederzeit.


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