3 Fallkonstellationen:
1. Ihre Frau verdienst mehr als Sie: Das Kind kann kostenfrei bei Ihrer Frau in der GKV familienversichert werden.
2. Ihr Einkommen ist höher als das Ihrer Frau: Das Kind kann nicht kostenfrei bei Ihrer Frau in der GKV familienversichert werden.
2.a. Sie können es in der GKV "freiwillig" versichern.
2.b. Sie können es privat versichern. Das Kind dürfte beihilfeberechtigt sein wie Sie selbst.
Beim absehbaren Niedergang der GKV, was Leistungsabbau, Wartezeiten beim Arzt, Leistungeinschränkungen, Zuzahlungen usw. angeht, fahren Sie bei Privatversicherung und Beihilfe mit hoher Wahrscheinlichkeit besser.
Vgl. auch "Kostenerstattung" und "Arzthonorare" bei http://www.aerzteverein-me.de