Selbständig, Kind, Krankenkassenbeitrag (Private Krankenversicherungen)
Hi,
mich würde mal was für die zukunft interessieren.
Mein mann ist selbständig und privat versichert, ich habe mich mit der ich-ag selbständig gemacht und bin freiwillig in der gesetzlichen bkk-securvita versichert und zahle ja einen geringeren beitrag wegen der ich-ag. Wenn wir ein kind bekommen würden wie würde das nach der geburt weitergehn. Zahle ich dann höhere beiträge wegen dem kind?
Re: Selbständig, Kind, Krankenkassenbeitrag
In der gesetzlichen Krankenversicherung kosten familienversicherte Kinder oder Ehegatten keinen Extrabeitrag.
Wenn allerdings ein Ehepartner privat versichert ist, dürfen die Kinder nicht in die Familienversicherung, sondern müssen entweder selbst in der gesetzlichen oder in der privaten Versicherung (kostet beides zw. 50,- und 120,- / Monat) abgesichert werden.
Re: Selbständig, Kind, Krankenkassenbeitrag
Die letzte Antwort stimmt so nicht. Auch wenn der Ehepartner in der PKV ist, kann ein Kind kostenlos familienversichert werden. Ausnahme ist nur wenn der Ehepartner über der Jahresarbeitsentgeltgrenze verdient und PKV versichert ist.
Re: Selbständig, Kind, Krankenkassenbeitrag
Was mich noch Interessieren würde, wenn ich Angestellt wäre GKV bin und mein Mann PKV, dann hätte ich ja 3 Jahre Erziehungsurlaub wie läuft das in der Zeit dann mit der Krankenkasse? ich bin ja nicht bei Ihm mitversichert. Da ich ja Selbständig bin habe ich ja dann die 3 Jahre Eriehungsurlaub nicht und muß trotzdem meine Krankenkassenbeiträge zahlen, oder?
Ich kenne mich da garnicht aus und bevor wier an ein Kind denken möchte ich mich genau Informieren.
Stimmt es auch das wenn man einen 400 Euro Job macht die Krankenversicherung Komplett abgedeckt ist
Re: Selbständig, Kind, Krankenkassenbeitrag
Als Arbeitnehmerin in der Elternzeit bleibt man bis zu 3 Jahren beitragsfrei selbst versichert.
Selbständige haben keinen Anspruch auf Elternzeit (sie haben ja auch keinen Arbeitgeber) und bezahlen deshalb auch weiterhin Beiträge. Entweder aus den Einnahmen der Selbständigkeit oder bei einer Gewerbeabmeldung aus dem gesetzlichen Mindestsatz bzw. den sonstigen Einnahmen.
Bei einem "400-Euro-Job" besteht keine eigene Krankenversicherung. Erst ab 400,01 Euro ist man komplett abgesichert.