privat - freiwillig Unterschied? (Private Krankenversicherungen)
Wenn man eine Ich-Ag gründet, muss man sich selbst krankenversichern. Muss man sich nun privat versichern oder kann man auch in eine gesetzliche Krankenkasse gehen? Wenn man einmal in der privaten Krankenversicherung ist, kommt man doch nicht wieder hinaus oder?
Re: privat - freiwillig Unterschied?
ich habe mich auch selbständig gemacht mit einer Ich- Ag und bin bei einer gesetzlichen Krankenversicherung versichert. Wenn man sich mit einer Ich-Ag selbständig gemacht hat muß man diese 3 Jahre nicht den vollen Krankenkassenbeitrag zahlen.
Re: privat - freiwillig Unterschied?
Auch ICH-AGler können wie alle Selbständigen zwischen einer gesetzlichen (GKV) und einer privaten Krankenversicherung (PKV) wählen.
In der GKV berechnen sich die Beiträge aus mind. 1.207,50 Euro. In der Krankenversicherung gilt i.d.R. der ermäßigte Beitragssatz der jeweiligen Kasse, in der Pflegeversicherung ergibt sich so ein Beitrag von mind. 20,52 Euro.
Für Selbstständige, die vom Arbeitsamt Überbrückungsgeld erhalten, gilt die Mindestbemessung in Höhe von 1.785,00 Euro.
Ob auch ein privater Versicherer eine Vollversicherung - mit dem selben Leistungs-Umfang wie die GKV - und für den selben Preis anbieten kann weiß ich nicht.
Zurück aus der PKV kommt man nur, wenn man wieder pflichtversichert wird (z.B. mit Aufnahme einer Beschäftigung) und das 55. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
Re: privat - freiwillig Unterschied?
Hallo Sally,
du hast es selbst in der Hand. Du kannst zum einen in eine private Krankenversicherung wechseln. Über die Konsequenzen solltest du allerdings vorher nachdenken. Du entscheidest dich dazu das Solidarprinzip zu verlassen und hast somit vorerst (für die Dauer der selbständigkeit ggf. auch länger) nicht mehr die Möglichkeit zurück in die gesetzliche Krankenkasse zu gelangen.
Wenn du dich für die gesetzliche Krankenkasse entscheidest werden deine Beiträge aus mindestens 1.207,50 EUR errechnet (meist aus dem ermäßigten Beitragssatz). Dies gilt allerdings nur solange, wie dir die Bundesagentur für Arbeit die ICH AG weitergewährt. Sobald dein Existenzgründerzuschuß ausläuft errechnen sich die Beiträge aus mindestens 1.811,25 EUR.
Gruß Toni