Anwartschaftsversicherung (Private Krankenversicherungen)

Jack @, Dienstag, 30.11.2004, 19:34 (vor 7299 Tagen) @ Carina

Was ist denn nach dem Auslandsaufenthalt ? Versicherungspflichtige Beschäftigung oder weiter private Versicherung ?

Vielleicht wäre das eine Lösung: die PKV anrufen, Problem schildern, fragen, ob eine Anwartschaftsversicherung möglich ist. Das heißt, Sie zahlen einen geringen Beitrag (etwa 10 % des normalen). Die Versicherung ist unterbrochen (aber nicht beendet) und kann zum Zeitpunkt X wieder aktiviert werden, und zwar zu den alten Bedingungen und ohne erneute Gesundheitsprüfung.

Wir haben das damals gemacht, als meine Tochter 10 Monate in den USA als Austauschschülerin war. Der geplante Rückkehrtermin wurde vereinbart als Zeitpunkt des Wiederauflebens der Versicherung. Ich habe mir noch schriftlich bestätigen lassen, dass bei unvorhergesehener früherer Rückkehr (Heimweh, Erkrankung o.ä.) die Versicherung mit dem Beginn des Monats der Rückkehr rückwirkend wieder auflebt. Wenn auch Ihre Versicherung das anbietet und schriftlich gibt, wäre Ihr Problem doch gelöst, oder ?


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