Beamtenkind braucht Hilfe! (Private Krankenversicherungen)

Carina @, Montag, 29.11.2004, 11:18 (vor 7305 Tagen)

Hallo zusammen,

ich habe folgendes Problem: Ende des Jahres bin ich fertig mit dem Studium, d.h. die Beihilfe fällt weg. Ich werde anschließend 3 Monate verreisen und erst im April anfangen zu arbeiten. Eine private Vollversicherung ist sehr teuer, daher suche ich für die 3 Monate Altenativen. Arbeitslos melden und gesetzlich versichern geht nicht, da ich ja nicht in Deutschland bin. Immatrikuliert bleiben und gesetzlich versichern geht auch nicht, da man nicht von privat zu ges. wechseln kann.

Hat jemand eine Idee oder kennt vielleicht günstige PKVs? Ich habe gehört, man kann sich auch bei Betriebskrankenkassen versichern. Geht sowas in meinem Fall?

Ich bin um jede Hilfe dankbar!
Grüße,
Carina

Re: Beamtenkind braucht Hilfe!

Tobi @, Montag, 29.11.2004, 15:09 (vor 7304 Tagen) @ Carina

Für die 3 Monate im Ausland reicht ja eigentlich eine reine "Auslandsversicherung". Die sind i.d.R. auch nicht so teuer wie eine private Vollversicherung in Deutschland.
Wichtig ist aber, dass die Versicherung für 3 Monate gilt (die "normalen" Urlaubsversicherungen decken max. bis zu 8 Wochen im Ausland ab).
Betriebskrankenkassen sind übrigens ganz normale gesetzliche Krankenkassen, d.h. ein Wechsel in eine BKK ist auch nur mit Beginn einer versicherungspflichtigen Beschäftigung möglich.

Re: Beamtenkind braucht Hilfe!

Carina @, Montag, 29.11.2004, 16:52 (vor 7304 Tagen) @ Tobi

Hallo Tobi,

vielen Dank für deine Antwort. Die Möglichkeit mit der reinen Auslandsversicherung hatte ich auch schon in Betracht gezogen, aber mir ist das Risioko zu groß. Was mach ich, wenn ich krank werde und nach Hause muss? Dann steh ich da... . Oder gibt es doch AuslandsKVs, die Behandlungen in Deutschland mitversichern (mir wurde gesagt nein) ?

Grüße,
Carina

Re: Beamtenkind braucht Hilfe!

Tobi @, Dienstag, 30.11.2004, 08:51 (vor 7304 Tagen) @ Carina

Ich weiß nicht ob die Behandlung wegen einer im Ausland eingetretenen Krankheit nicht weiter übernommen werden muß...
Wie ist"s denn mit immatrikuliert bleiben und weiter Beihilfeanspruch "genießen"?

Re: Beamtenkind braucht Hilfe!

Carina @, Dienstag, 30.11.2004, 15:18 (vor 7303 Tagen) @ Tobi

Hallo Tobi,

die meisten KVs versichern einen nur bis zur deutschen Grenze, dann muss eine deutsche Versicherung einspringen. Immatrikuliert bin ich noch bis Ende des Semesters, aber die Beihilfe zahlt tatsächlich nur bis zum Datum des Abschlusses :-/, sonst hätte ich dieses Sch***-Problem ja gar nicht...

nur so 'ne Idee

Trabbifahrer, Dienstag, 30.11.2004, 16:06 (vor 7303 Tagen) @ Carina

Hallo Carina, du hast Dich sicherlich von der Versicherungspflicht in der Krankenversicherung der Studenten befreien lassen? (älter als 25).

Wenn du Dich jetzt an einer anderen Hochschule immatrikulierst und bei einer anderen Krankenkasse den Beitritt zur Krankenversicherung der Studenten beantragst und dort angibst, dass du bisher nicht Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse warst (am Besten war im Ausland und nicht in D. versichert) und diese Kasse keine weiteren Fragen zur Vorversicherung stellt könnte es klappen das du dort in der normalen KVDS versichert wirst.

Andere Möglichkeiten scheiden leider aus, die AuslandsKV zahlt nicht in D. (was passiert wenn du im Ausland eine Auslands-KV für D. abschließt kann ich Dir allerdings nicht beantworten). Die in D. abgeschlossene zahlt zumindest im Ausland....

Re: nur so 'ne Idee

Carina @, Dienstag, 30.11.2004, 16:48 (vor 7303 Tagen) @ Trabbifahrer

Hi Trabbifahrer,

danke für deine Hilfe. Das mit der Neuimmatrikulation hatte ich auch schon überlegt, aber das geht ja nur zu Semesterbeginn (ich bräuchte die KV schon im Januar). Außerdem kostet ein 2.studium ja mittlerweile ordentlich Knete...

Anwartschaftsversicherung

Jack @, Dienstag, 30.11.2004, 19:34 (vor 7303 Tagen) @ Carina

Was ist denn nach dem Auslandsaufenthalt ? Versicherungspflichtige Beschäftigung oder weiter private Versicherung ?

Vielleicht wäre das eine Lösung: die PKV anrufen, Problem schildern, fragen, ob eine Anwartschaftsversicherung möglich ist. Das heißt, Sie zahlen einen geringen Beitrag (etwa 10 % des normalen). Die Versicherung ist unterbrochen (aber nicht beendet) und kann zum Zeitpunkt X wieder aktiviert werden, und zwar zu den alten Bedingungen und ohne erneute Gesundheitsprüfung.

Wir haben das damals gemacht, als meine Tochter 10 Monate in den USA als Austauschschülerin war. Der geplante Rückkehrtermin wurde vereinbart als Zeitpunkt des Wiederauflebens der Versicherung. Ich habe mir noch schriftlich bestätigen lassen, dass bei unvorhergesehener früherer Rückkehr (Heimweh, Erkrankung o.ä.) die Versicherung mit dem Beginn des Monats der Rückkehr rückwirkend wieder auflebt. Wenn auch Ihre Versicherung das anbietet und schriftlich gibt, wäre Ihr Problem doch gelöst, oder ?

Re: Anwartschaftsversicherung

Carina, Mittwoch, 01.12.2004, 08:38 (vor 7303 Tagen) @ Jack

Hallo Jack,

von dieser Anwartschaft habe ich auch schon gehört. Ich wußte allerdings nicht, dass die PKV auch bei vorzeitiger Rückkehr wieder aktiv wird. Da muß ich mal nachfragen, wie meine KV das handhabt. Danke für den Tip!

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