10 Mon. nicht versichert - und nun? (Private Krankenversicherungen)
Hallo.
Bin aus der KV "geflogen", weil arbeitslos aber kein bezug von Leistungen. Außerdem war ich dumm: bin auf Reisen gegangen und habe die Sache vorher nicht geregelt, und meine mangelnde Mitwirkung (klar - war ja nicht da) hat denen wohl irgendwann gereicht...
In zwei Monaten werde ich nun eine neue Stelle antreten (Angestellte). Zu diesem Zeitpunkt dann also 10 Monate ohne KV sein.
Wer versichert mich dann? Kann ich mir eine andere Kasse aussuchen (nicht privat)? Oder geht das nicht, bzw wenn doch, dann nur zu bestimmten Terminen?
Und wie siehts mit den Konditionen aus? Wollen die vorher den Gesunfheitszustand sehen? Ich hab nämlich eine Allergie und außerdem einiges an den Zähnen zu machen, kann ich deswegen eine Absage riskieren?
Bin w und 27, falls das für die Versicherer was zur sache tut...
Danke.
Re: 10 Mon. nicht versichert - und nun?
keine Sorge, mit Aufnahme der Beschäftigung als Angestellte (bei einem Bruttolohn zwischen 400 und 3.825 EUR mtl.) wirst du automatisch "pflichtversichert" in der gesetzlichen Krankenversicherung. Zuständig ist Deine letzte Krankenkasse, zu dieser mußt du erst einmal zurück.
Falls diese Die nicht mehr gefällt, kannst du sie natürlich sofort fristgemäß und schriftlich kündigen, dann hast du freie Auswahl bei den Kassen.
Re: 10 Mon. nicht versichert - und nun?
Danke!
Da bin ich ziemlich erleichtert.
Ich dachte schon ich muß jetzt für nen Horrortarif (wg Allergie = chronisch krank) zur Privaten oder so...
NACHFRAGE
Mir fällt da aber noch was ein. Hab nämlich jetzt in einem anderen Forum gelesen daß die Kasse in diesem Fall die nicht versicherten Monate nachversichert haben wollte, sonst keine neue Aufnahme. Sprich: die 10 Monate nachträglich löhnen. 1260€ wären das dann wohl.
Machen das alle Kassen so?
Neee
Hi,
sowas passiert nicht. Wenn Du eine versicherungspflichtige Beschäftigung aufnimmst, wirst Du ab dem Tag krankenversichert. Was davor war, ist egal und wird nicht nachgefordert.
Bin am überlegen, wann so ein Fall wie oben beschrieben eintreten könnte. Höchstens, wenn jemand eine Beschäftigung aufgenommen hat und man erkennt erst im nachhinein, dass die Beschäftigung krankenversicherungspflichtig war. Dann müßten Beiträge nachgezahlt werden.
Tschüs
Chris
Re: Neee
Moin Chris, so ein Fall mit Nachzahlung könnte eintreten, wenn ein Student familienversichert hat, und nebenbei als "Werkstudent" für 1000 EUR mtl. jobbt.
Die Kasse erfährt erst nach einem Jahr vom Überschreiten der Verdienstgrenzen der Familienversicherung, und der Student zahl (gern) die anfallenden KVDS Beiträge nach.
Re: NACHFRAGE
Du DARFSTgar nicht zu einer privaten, wenn Du angestellt bist und nicht ein entsprechend hohes Gehalt hast, dass die private Kasse DIch nimmt.