Re: Wie komme ich zurück in die GKV??? (Private Krankenversicherungen)

Elgin Fischbach @, Dienstag, 28.12.2004, 13:39 (vor 7272 Tagen) @ Trabbifahrer

Eine berufliche Tätigkeit ist - unabhängig von der wöchentlichen Arbeitszeit - dann versicherungspflichtig, wenn deren monatliches Bruttoeinkommen > 400,00 € liegt und die Versicherungspflichtgrenze nicht überschritten wird.

Die wöchentliche Arbeitszeit ist nach meinem aktuellen Kenntnisstand hier völlig unwichtig!

Gruß
Elgin


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