Wie komme ich zurück in die GKV??? (Private Krankenversicherungen)

Anja @, Montag, 27.12.2004, 15:09 (vor 7273 Tagen)

Hallo!
Ich bin Studentin und verheiratet. Über meinen Mann bekomme ich 70% Beihilfe. Leider wurden wir etwas falsch beraten, weder hat man uns gesagt, das die Versicherungsprämien mit dem Alter steigen, noch das man nicht mehr in die Gesetzliche Versicherung wechseln kann.
Da die Prämien nun trotz der 30% die ich zu bezahlen habe, mehr als das doppelte der GKV betragen, versuche ich wieder in die GKV zu kommen.
Gibt es irgendeine Möglichkeit wieder zurückzuwechseln?

Re: Wie komme ich zurück in die GKV???

Elgin Fischbach @, Montag, 27.12.2004, 18:33 (vor 7272 Tagen) @ Anja

Einen sozialversicherungspflichtigen Job (Bruttoeinkommen von mindestens 400,01 € - also kein "Minijob", Obergrenze: aktuelle Versicherungspflichtgrenze) annehmen. Darunter fallen innerhalb des genannten Einkommensbereiches auch Teilzeitjobs, sodass das Ganze sich eventuell neben dem Studium organisieren lässt.

Eine andere Möglichkeit sehe ich in diesem Fall momentan nicht.

Gruß
Elgin

Re: Wie komme ich zurück in die GKV???

Trabbifahrer, Dienstag, 28.12.2004, 10:15 (vor 7272 Tagen) @ Anja

Elgins Tipp ist in Deiner Situation wenig hilfreich!

Dein witschaftlicher Mittelpunkt darf nicht mehr "Student" sein. D.h. Die Zeit und das Entgelt aus einer Beschäftigung müssen überwiegen und zur Lebensführung geeignet sein (Studium quasi nur als Hobby nebenbei).

Daher solltest Du mindestens 21 Stunden pro Woche arbeiten (nicht an Wochenenden) und Dein Entgelt muß angemessen sein (allerdings auch über 400 EUR).

Dann bist du als "versicherungspflichtiger Arbeitnehmer" wieder gesetzlich krankenversichert, die Eigenschaft "Student" bestimmt nicht mehr Deinen wirtschaftlichen Mittelpunkt.

Es kann natürlich sein, dass Deine Uni etwas dagegen hat, denn du bist ja nicht mehr "ordentlich Studierender".

Re: Wie komme ich zurück in die GKV???

Elgin Fischbach @, Dienstag, 28.12.2004, 13:39 (vor 7272 Tagen) @ Trabbifahrer

Eine berufliche Tätigkeit ist - unabhängig von der wöchentlichen Arbeitszeit - dann versicherungspflichtig, wenn deren monatliches Bruttoeinkommen > 400,00 € liegt und die Versicherungspflichtgrenze nicht überschritten wird.

Die wöchentliche Arbeitszeit ist nach meinem aktuellen Kenntnisstand hier völlig unwichtig!

Gruß
Elgin

Re: Wie komme ich zurück in die GKV???

Anja @, Dienstag, 28.12.2004, 16:37 (vor 7271 Tagen) @ Elgin Fischbach

Danke für die schnellen Antworten.

Wie lange müsste diese "Arbeit" andauern? Reicht ein Monat? Das mit den 20 Stunden-Problem habe ich auch so gehört, das man den Studentenstatus dadurch verlieren würde. Wenn es natürlich nur 19 wären...

Re: Wie komme ich zurück in die GKV???

Elgin Fischbach @, Dienstag, 28.12.2004, 18:09 (vor 7271 Tagen) @ Anja

Mindestens 12 Monate (= 1 Jahr).

Gruß
Elgin

Re: Wie komme ich zurück in die GKV???

Trabbifahrer, Mittwoch, 29.12.2004, 08:13 (vor 7271 Tagen) @ Anja

Elgins Tipp ist FALSCH !

Elgin beende bitte Deine Umschulung mit Bravour und setze dann noch eine Fortbildung im Versicherungrecht drauf. Dann beschäftige dich bitte mit dem Komplex KVdS und Du wirst erkennen, dass dort die Dinge anders liegen.

Anja als Studierende kann bis zu 20 Wochenstunden (teilweise sogar noch mehr) arbeiten ohne dass sie KV-pflichtig wird!!! Das Entgelt spielt hier überhaupt keine Rolle!

Re: Wie komme ich zurück in die GKV???

Elgin Fischbach @, Mittwoch, 29.12.2004, 12:40 (vor 7271 Tagen) @ Trabbifahrer

In welcher Informationsquelle sind derartige Ausnahmeregelungen für Studierende zu finden?

Anscheinend ist das Thema Recht wirklich eine zusätzliche separate Komplettausbildung wert ...

Gruß
Elgin

Re: Wie komme ich zurück in die GKV???

mediott @, Mittwoch, 29.12.2004, 13:28 (vor 7271 Tagen) @ Elgin Fischbach

Hallo Zusammen,

Leider fehlen aus meiner Sicht zunächst noch einige Daten.

1. Waren Sie zum Zeitpunkt des Wechsels zur PKV schon Studentin?

2. Haben Sie das 30.Lebensjahr schon vollendet und wieviele Fachsemester wurden schon absolviert?

3. Falls Sie schon Studentin waren, wurden Sie von der KVDS in der gesetzlichen Krankenversicherung für die Zeit des Studiums befreit (liegt ein Befreiungsbescheid vor?).

Dies muss man prüfen, evtl. besteht doch noch ein Zugangsrecht zur KVDS.

Bzgl. einer Beschäftigung stimme ich Trabbifahrer zu. Als eingeschrieben Studetin sehr schwierig hier überhaupt versicherungspflichtig zu werden.

Zusätzlich muss die Frage erlaubt sein, ob ihr PKV-Beitrag wirklich so hoch ist, oder ob Sie dies nur so empfinden.

Der Studentenbeitrag von ca. 60,- € monatlich kommt ja nur in Betracht, wenn man auch in die KVDS kommt. Dies ist eigentlich der günstigste Voll-Versichericherungsschutz, denn man überhaupt bekommen kann, weil Vater Staat den Beitrag festsetzt.

Alle anderen Beitragssätze in der GKV liegen ja schon erheblich höher. Selbst für Sozialhilfeempfänger beträgt der Mindestbeiträg schon ca. 120,- € und für Arbeitnehmer ca. 20 % vom Bruttoentgelt je nach Kasse (natürlich incl. Kranken- Pflege- Renten- und Arbeitslosenversicherung)!

Kann mir kaum vorstellen, daß eine Restrisiko-Versicherung von 30% in der PKV so teuer sein sollte. Außer Sie sind bei einer generell sehr teuren Versicherung und haben ein Top-Leistungspaket. Wobei Sie sich auch die Frage stellen sollten, auf welche Leistungen man bei der Rückkehr in die GKV evtl.verzichten muss.

Re: Wie komme ich zurück in die GKV???

Anja @, Mittwoch, 29.12.2004, 22:24 (vor 7270 Tagen) @ mediott

@mediot

1. Ja, ich war beim Wechsel schon Studentin.
2. Ich bin 25 Jahre alt oder jung, wie mans sieht ,-)
3. Also ich hab nur die 56 Euro bezahlt, wenn das damit gemeint ist.

Für mich bedeutet die Erhöhung auf 110 Euro und der gestiegene Selbstbehalt meines Mannes bei der Beihilfe von 80 Euro eine Gesamtmehrbelastung von ~700 Euro!!! Das ist dann doch ne Menge...durch die Beihilfe fallen die Mehrleistungen der PKV auch kaum ins Gewicht.

Re: Wie komme ich zurück in die GKV???

Trabbifahrer, Mittwoch, 29.12.2004, 08:15 (vor 7271 Tagen) @ Elgin Fischbach

du sagst "berufliche" Tätigkeit, der studentische Nebenjob bis zu 20 Wochenstunden ist aber nicht beruflich im Sinne der KV/PV

Re: Wie komme ich zurück in die GKV???

Elgin Fischbach @, Mittwoch, 29.12.2004, 12:44 (vor 7271 Tagen) @ Trabbifahrer

Das ist wahrscheinlich nur eine Ausnahmeregel von vielen.

Die "Standardregel" (monatlich > 400,00 € brutto, Obergrenze: Versicherungspflichtgrenze, wöchentliche Arbeitszeit in diesem Zusammenhang unrelevant) gilt wohl anscheinend - wie in der theoriefernen Praxis so oft - nur für einen kleinen Teil der Betroffenen ...

Gruß
Elgin

Re: Wie komme ich zurück in die GKV???

Werner @, Donnerstag, 18.08.2005, 18:28 (vor 7038 Tagen) @ Anja

Hallo Anja,
ich bin auch Beamter, der Beihilfeberechtigt ist.
Es gibt meines Wissens nur eine Rückkehrmöglichkeit.
1. Selbst sozialversicherungspflichtig arbeiten, egal als was (ob als Akademikerin oder als Putzfrau) über einen längeren Zeitraum, ein Jahr. Danach ist dennoch meist ein Wechsel wieder in die Familienmitversicherung sinnvoller und auch preiswerter.

a) Eigentlich ist die private PKV immer preiswerter mit dem Beihilfeanspruch. Die Leistungen unterscheiden sich im Bedarfsfall erheblich und das Verhalten der Ärzte unterscheidet sich teilweise auch sehr deutlich. Du kannst dir verschiedene Meinungen einholen etc.
Wechselt u.U. die private PKV oder wechselt den Tarif ,höherer Selbstbehalt.

b) Ein Problem taucht im Falle einer Scheidung auf, weil hier dann eine private Versicherung besteht. Es ist fraglich, wie dann die Beihilfe funktioniert. Ich vermute eher, es gibt dann keine Beihilfeberechtigung mehr für den nicht beihilfeberechtigten Partner, das wird dann ggf. richtig teuer.

Ich hoffe, es hilft ein wenig.
mfg Werner

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