Re: was bedeutet freiwillig krankenversichert? (Private Krankenversicherungen)

Tobi @, Donnerstag, 03.02.2005, 11:58 (vor 7234 Tagen) @ Sandy1102

Dein Krankenkasse hat schon recht:
Es gibt in der gesetzlichen Krankenkasse sog. Pflichtversicherte, d.h. dieser Personenkreis wird kraft Gesetz versichert (in der Regel sind dies Arbeitnehmer, Arbeitslose, Azubis).
Personen ohne ein Beschäftigungsverhältnis können sich freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung - müssen aber natürlich auch die Beiträge selbst bezahlen.
Vielleicht springt das Sozialamt für die Beiträge ein?


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