Re: Mann PV, Frau PV, schwanger, Elternzeit / Teilzeit (Private Krankenversicherungen)
O.K., Du und Dein Mann sind also als Arbeitnehmer privat krankenversichert.
dann
- bist du auch während des Mutterschutzes privat krankenversichert
-bleibst du auch während der Elternzeit privat krankenversichert (über Tarife kann ich leider nix sagen)
-bleibst du während der Teilzeitarbeit während der Elternzeit privat krankenversichet da es sich um eine vorübergehende Absenkung des Arbeitsentgeltes handelt
- somit ist der Antrag auf "Befreiung von der Sozialversicherungspflicht" nicht notwendig
- wird das Gehalt des Mannes zur Berechnung der Beiträge in Deinem Falle nicht herangezogen (da du ja privat versichert bist) -> dies wäre nur der Fall, wenn du gesetzlich krankenversichert bist, und auch nur dann wenn du freiwillig gesetzlich krankenversichert bist.
- kann dein Kind sowohl privat als auch freiwillig gesetzlich krankenversichert werden (ich denke auch bei den Privaten hast du freie Auswahl)
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- Mann PV, Frau PV, schwanger, Elternzeit / Teilzeit -
Susi,
18.01.2005, 14:51
- Re: Mann PV, Frau PV, schwanger, Elternzeit / Teilzeit - Trabbifahrer, 19.01.2005, 08:13