Mann PV, Frau PV, schwanger, Elternzeit / Teilzeit (Private Krankenversicherungen)

Susi @, Dienstag, 18.01.2005, 14:51 (vor 7250 Tagen)

Hallo zusammen,

bin schon ganz verwirrt durch die Angaben, die sich im Internet so finden und die man von den ach so "kompetenten" Ansprechpartner bei den Call Centern der Krankenkassen (egal, ob PKV oder GKV) erhält, darum möchte ich Euch mal fragen, ob die Fakten, die ich mir mühsam errätselt habe, so stimmen:

Ausgangssituation:
mein Mann u. ich sind beide freiwillig privat versichert. ich bin nun schwanger, möchte Elternzeit in Anspruch nehmen, davon evtl. die ersten 2-4 Monate nicht arbeiten, danach in Teilzeit (und mein Gehalt wird dann nicht so üppig sein, dass ich über der Beitragsbemessungsgrenze liegen werde).

Fragen:
- Ist es korrekt, dass ich während des Mutterschutzes mich noch weiterhin freiwillig privat versichern kann?
- in der Elternzeit bin ich ebenfalls privat versichert, wenn ich nicht arbeite ( u. zahle dann natürlich die AG-Beiträge selbst, oder ist es üblich, dass die PKV dann gesonderte Tarife anbietet) - stimmt das?
- wenn ich in der Elternzeit Teilzeit arbeite, bin ich sozialversicherungspflichtig beschäftigt, d.h. mein AG meldet dies der Krankenkasse (GKV), der Tarif errechnet sich anhand meines Monatsgehaltes, oder?
- wollte ich dann weiterhin privat versichert bleiben, müsste ich die Sozialversicherungspflicht kündigen, stimmt das? (mal von privaten Zusatzversicherungen, Anwartschaften, etcpp. abgesehen)
- habe auch schon wilde Spekulationen gehört, dass dann das Gehalt meines Mannes auch noch bei der Berechnung des Beitragssatzes der GKV herangezogen wird, wenn ich Teilzeit arbeite - das kann doch wohl nicht sein, oder!!!
- dass unser Kind PKVersichert wird, ist klar, da mein Mann in der PKV ist. aber muss es in der gleichen PKV sein, oder kann ich die nicht frei auswählen?

Im Voraus schon mal Danke, Susi

Re: Mann PV, Frau PV, schwanger, Elternzeit / Teilzeit

Trabbifahrer, Mittwoch, 19.01.2005, 08:13 (vor 7249 Tagen) @ Susi

O.K., Du und Dein Mann sind also als Arbeitnehmer privat krankenversichert.

dann

- bist du auch während des Mutterschutzes privat krankenversichert

-bleibst du auch während der Elternzeit privat krankenversichert (über Tarife kann ich leider nix sagen)

-bleibst du während der Teilzeitarbeit während der Elternzeit privat krankenversichet da es sich um eine vorübergehende Absenkung des Arbeitsentgeltes handelt

- somit ist der Antrag auf "Befreiung von der Sozialversicherungspflicht" nicht notwendig

- wird das Gehalt des Mannes zur Berechnung der Beiträge in Deinem Falle nicht herangezogen (da du ja privat versichert bist) -> dies wäre nur der Fall, wenn du gesetzlich krankenversichert bist, und auch nur dann wenn du freiwillig gesetzlich krankenversichert bist.

- kann dein Kind sowohl privat als auch freiwillig gesetzlich krankenversichert werden (ich denke auch bei den Privaten hast du freie Auswahl)

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