Hilfe!! (Private Krankenversicherungen)

Heidi, Sonntag, 06.02.2005, 16:04 (vor 7235 Tagen)

Hallo alle zusammen!
Bin froh, dass ich zufällig auf diese Seite gestoßen bin.Hätte nämlich eine dringende Frage bzgl.der Gesetzlichen bzw.
Privaten Krankenversicherung und ich hoffe ihr könnt mir helfen.Die Frage (das Problem)betrifft meine Eltern und sieht folgendermaßen aus:
Mein Vater ist selbständig (Kioskbetreiber) und war bis Sept.04 im Rahmen einer freiwillgen Mitgliedschaft bei der AOK versichert.Ihm wurde die freiwillige Mitgliedschaft gekündigt, weil er mit den Beiträgen in Verzug gekommen ist.Die AOK hat meinem Vater daraufhin mitgeteilt, dass er ab sofort in keine andere Gesetzliche Krankenkasse mehr aufgenommen werden kann und sich nur noch privat versichern kann.Mein Vater war von Okt.-Dez.04 im Ausland und konnte so von dem Widerspruchsrecht keinen Gebrauch machen.Ich habe mich im Internet mal über Private Krankenversicherungen informiert und Analysen für meinen Vater erstellen lassen.Das Problem ist, dass mein Vater 59 Jahre alt ist und viele PKV nur Männer bis 50J. aufnehmen.Darüberhinaus wird eine PKV meinem Vater mind.500Euro/Monat kosten, was er sich unmöglich leisten kann.Ein anderes großes Problem besteht darin, dass meine Mutter nicht mehr versichert ist, da sie vorher über meinen Vater mitversichert war.Sie ist Hausfrau (also kein Einkommen) und kann sich deshalb in keiner Gesetzlichen Krankenakasse versichern, oder? Sind die Beiträge in allen PKV ähnlich?Gibt es eine Beratungsstelle für solche Probleme?Was können meine Eltern tun?
Wäre sehr dankbar, wenn ihr eine Antwort wüßtet..

Re: Hilfe!!

Ulrich, Sonntag, 06.02.2005, 17:35 (vor 7235 Tagen) @ Heidi

Hallo Heidi,

leider stimmt es, was die AOK sagt (ich kenne ähnlichen Fall): bei Beitragsrückständen ist eine Weiterversicherung in einer anderen gesetzlichen Krankenkasse nicht möglich, weil die Vorkasse die Kündigungsbestätigung (und damit den bei freiwillig Versicherten wichtigen Nachweis über Vorversicherungszeiten in der gesetzliche Krankenversicherung) verweigern kann. Auch ein Widerspruch gegen die Entscheidung der AOK hätte nichts gebracht.

Eine private Krankenversicherung ist um so teurer je später man einsteigt (man bezahlt dort das "Risiko", das man darstellt, und das ist bei älteren nun mal leider schlechter. Ausserdem konnte die Versicherung keine Altersrückstellungen bilden).

Die (eventuelle) Lösung Deines Problems: Dein Vater könnte mit der AOK verhandeln, ob er nach Zahlung der ausstehenden Beiträgen weiter dort versichert bleiben kann (das ist sicher erst mal ein dicker finanzieller Brocken, zahlt sich aber danach aus). Hat er so wieder einen Fuß in die gesetzliche Krankenversicherung bekommen, kann er sich nach ordentlicher Kündigung eine neue (preiswertere) Krankenkasse suchen (das hätte die AOK aber sicher nicht gerne, weil ihre Kulanz dann nicht beloht würde).

Viel Erfolg,
Gruß, Ulrich

Re: Hilfe!! - EILT

Chilla, Dienstag, 08.02.2005, 12:41 (vor 7233 Tagen) @ Heidi

Hallo,

lege SOFORT Widerspruch bei der Kasse ein, mit der Begründung dass aufgrund des Auslandsaufenthaltes die Widerspruchsfrist noch nicht abgelaufen ist, da er dies nicht rechtzeitig zur Kenntniss gekommen hatte. Ist aber vage, ob das durchgeht, man sollte die Bescheide auch noch auf Formfehler durchsehen lassen, ob sie evtl. deshalb ungültig werden.

Die Frau hat innerhalb von drei Monaten das Recht, einen Antrag auf freiwillige Weiterversicherung zu stellen, für sich
( § 9 Absatz 1 SGB V). Die Vorversicherungszeit ( 5 Jahren insgesamt 24 Monate familienversichert ) ist erfüllt. Das hat sie aber leider, leider nicht gemacht. Man kann nun argumentieren, dass sie einfach gar nicht wusste was im Detail da ablief, und dass da ein Ausschuss lief. Nach dem BGB läuft eine Frist erst, wenn man von dem Tatbestand Kenntnis hat, wenn die Verzögerung der Kenntnis ohne Schuldhaftes Handeln eingetreten ist. Da der Beitragsschuldner der Mannist, sind die Briefe über Ausschluss und Vollsteckung an ihn gegangen, sie dachte es würde sich wieder alles einrenken. Wenn Sie nun z.B. am 15.11.04 erst von dem gesamten Tatbestand Kenntnis hatte, dann kann sie bis 15.02.05 (!) einen Antrag auf Weiterversicherung, rückwirkend stellen. Evtl. privat gezahlte Rechnungen könnten dann sogar noch erstattet werden, zumindest zum Teil (Kassenanteil).

Im übrigen können die Eltern noch ganz schön Ärger kriegen, wenn sie die KVK weiterverwendet haben.

Sieht schlecht aus.

Chris, Mittwoch, 09.02.2005, 10:57 (vor 7232 Tagen) @ Heidi

Hallo,

also in die gesetzliche KV werdet ihr nicht reinkommen. Wenn ihr euch noch im Oktober an die AOK gewandt hättet und noch versucht hättet, das zu klären, hätte es noch ne Möglichkeit gegeben. Aber so.

Das die PKV zu teuer ist, ist klar.

Was für Lösungen mir einfallen? Zum Sozialamt gehen. Je nach dem kann man übers Sozialamt angemeldet werden. Haut natürlich nur hin, wenn Dein Vater Einkommen hat.

Andere Möglichkeit, eine versicherungspflichtige Beschäftigung aufnehmen und dadurch krankenversichert zu werden.

Andere Möglichkeit, nicht ganz ok, aber in der Situation würde ich es probieren. Einfach versuchen, sich bei einer anderen Krankenkasse freiwillig versichern zu lassen. Eigentlich dürften die es nicht, aber probieren kann man es mal.

Übrigens, dass Dein Vater im Ausland war, hat keinen Einfluss aufs Widerspruchsrecht. Und selbst wenn, Widerspruch bedeutet nur, dass man einem Bescheid widerspricht weil man meint, dass er nicht korrekt ist. In dem geschilderten Fall ist alles korrekt.

Hole Dir von verschiedenen Privatversicherungen Angebote ein, insbesondere Direktkrankenversicherungen. Wenn Dein Vater schon Krankheiten hat oder schon schwere Sachen hatte, wirds auf jeden Fall teuer.

Tschüs
Chris

Re: Sieht schlecht aus.

Chilla , Mittwoch, 09.02.2005, 14:34 (vor 7232 Tagen) @ Chris

Hallo,

das mit der versicherungspflichtigen Beschäftigung funktioniert ab dem 55. Lebensjahr NICHT mehr.

Wenn die AOK. in den Bescheiden nicht ausfürlich auf das Widerspruchsrecht hinwies, verlängert sich dieses.

Desweiteren muss sie auf die Konsequenzen hinweisen, u.a. dass auch andere gesetzliche Kassen keinen Versicherungschutz mehr gewähren dürfen.

Es würde sich lohnen, das alles nochmal vom Fachmann prüfen zu lassen. Das Sozialamt springt nur ein, wenn kein oder kein grösseres Vermögen mehr da ist. Wenn die Eltern noch Ersparnisse oder Haus oder sonstige Wertgegenstände haben, muss das erst mal verwertet werden. D.h. im Krankheitsfall geht unter Umständen alles drauf.

Wahrscheinlich findet man schon noch eine Private, aber die wird alle Vorerkrankungen ausschliesen und teuer sein.

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