Beitraege GKV in der Elternzeit (Private Krankenversicherungen)

ralf @, Donnerstag, 10.02.2005, 12:45 (vor 7227 Tagen)

Bin momentan stark am Zweifeln ueber diese Gesellschaft ...
Die Sache stellt sich wie folgt dar:
Meine Lebenspartnerin ( - wir sind nicht verheiratet ... ) war vor der Geburt unseres Kindes freiwillig in der GKV. Nun liegt ihr Einkommen dank Kinder- und Erziehungsgeld bei 600 Euro.
Die GKV behauptet, dasz es rechtlich sei, ein monatl. Einkommen von 805 Euro anzusetzen und davon Beitraege zu erheben. Beitragsfreie Versicherung in der Erziehungszeit gelte eben nicht fuer (ehemals) freiwillig Versicherte.
Was kann man tun? Soll Mensch einen (zusaetzlichen) Arbeitsvertrag ueber ca. 500 Euro monatlich abschlieszen, damit die GKV Beitraege dann wenigstens nicht von 805 sondern nur von 500 Euro berechnet werden? Oder soll man die Spielregeln dieser Gesellschaft fuer absurd annehmen und ihr den Ruecken kehren? Da zahlt man jahrelang ein, im Glauben an eine Solidargemeinschaft und dann ... im Moment wo ein "Zurueckgeben" seitens der Gemeinschaft stattfinden koennte (?), heiszt es aetsch, is nich.

Ich selbst bin uebrigens ohne Arbeitsvertrag und erhalte mal hier mal da fuer meine Arbeit ein paar Euronen ...

So weit so frustriert
Ralf

Re: Beitraege GKV in der Elternzeit

k.a., Donnerstag, 10.02.2005, 15:43 (vor 7227 Tagen) @ ralf

Die 805 € sind die Mindestbemessungsgrundlage und werden mindestens immer zur beitragsberechnung heran gezogen...

weil ihr nicht verheiratet seit, kann sie auch nicht in die familienversicherung bei dir.

... außerdem ist es in der pkv auch nicht anders ....

Re: Beitraege GKV in der Elternzeit

Tobi @, Freitag, 11.02.2005, 08:58 (vor 7226 Tagen) @ ralf

sie soll versuchen einen job mit monatl. über 400 Euro Gehalt zu bekommen. Dann ist sie nämlich automatisch versicherungspflichtig, die monatlichen Beiträge liegen - bei 410 Euro - um die 20 Euro...

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