Re: Beitraege GKV in der Elternzeit (Private Krankenversicherungen)

k.a., Donnerstag, 10.02.2005, 15:43 (vor 7227 Tagen) @ ralf

Die 805 € sind die Mindestbemessungsgrundlage und werden mindestens immer zur beitragsberechnung heran gezogen...

weil ihr nicht verheiratet seit, kann sie auch nicht in die familienversicherung bei dir.

... außerdem ist es in der pkv auch nicht anders ....


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