Re: Mann PKV, Frau und Kinder ohne!!! (Private Krankenversicherungen)

Tobi @, Freitag, 11.02.2005, 18:19 (vor 7226 Tagen) @ Dominik

1. Wer seinen Ehegatten als Mitarbeiter einstellt, wird i.d.R. von der Krankenkasse auf die sog. familienhafte Mitarbeit überprüft: einige Bedingungen müssen erfüllt sein, um eine Versicherungspflicht entstehen zu lassen (z.B. müßte - wenn kein Ehegatte vorhanden wäre - ein anderer Arbeitnehmer angestellt werden, es muß ein Arbeitsvertrag mit Details wie Gehalt (Branchen- und Berufsüblich) oder Urlaub vorliegen).
2. Kinder können dann in die Familienversicherung der Frau, wenn diese mehr verdient als ihr Mann oder die Einkünfte des Mannes unter der Beitragsbemessungsgrenze liegen (hoffe ich hab das noch richtig in Erinnerung...)


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