Mann PKV, Frau und Kinder ohne!!! (Private Krankenversicherungen)
Hallo,
ein Bekannter von mir hat zur Zeit ein kleines Problem. Er ist selbständig und PKV. Seine Frau ist nach der Elternzeit noch nicht wieder versichert und die Kinder auch nicht. Jetzt ist meine Idee, das er seine Frau als Mitarbeiterin einstellt, natür mit entsprechendem Gehalt und GKV. Können die Kinder dann bei der Frau mitversichert werden? Wenn ja, wie müssen die Kinder dann angemeldet werden?
Vielen Dank im voraus
Gruß
Dominik
Re: Mann PKV, Frau und Kinder ohne!!!
1. Wer seinen Ehegatten als Mitarbeiter einstellt, wird i.d.R. von der Krankenkasse auf die sog. familienhafte Mitarbeit überprüft: einige Bedingungen müssen erfüllt sein, um eine Versicherungspflicht entstehen zu lassen (z.B. müßte - wenn kein Ehegatte vorhanden wäre - ein anderer Arbeitnehmer angestellt werden, es muß ein Arbeitsvertrag mit Details wie Gehalt (Branchen- und Berufsüblich) oder Urlaub vorliegen).
2. Kinder können dann in die Familienversicherung der Frau, wenn diese mehr verdient als ihr Mann oder die Einkünfte des Mannes unter der Beitragsbemessungsgrenze liegen (hoffe ich hab das noch richtig in Erinnerung...)
Re: Mann PKV, Frau und Kinder ohne!!!
Ja, es besteht die Möglichkeit die Frau anzustellen. Das Einkommen müsste nur über € 400.- liegen.
Und bitte nicht nur 5 Euro darüber !
Die Kinder können nur dann bei der Ehefrau im Rahmen der Familienversicherung mitversichert werden, wenn Ihr Einkommen höher ist als das des Ehemannes.
Es gilt hier:
Kinder sind beim Mehrverdiener zu versichern.
Meines Erachtens ist die Berechnung der GKV richtig.
Die Abzugsbeträge kommen aus dem Steuerrecht und nicht aus dem Sozialrecht.
Allerdings kann die Satzung der GKV hier anderes festlegn. Aus dem SGB kommt die Berechnung mit der hälftigen Einkommen des Ehemannes nicht. Hier gibt es nur eine Empfehlung, aber den Verweis auf die Satzung der jeweiligen GKV.
Hier hilft es vielleicht eine andere GKv zu suchen.
Mit freundlichen Grüssen
Wolfgang Diez
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Re: Mann PKV, Frau und Kinder ohne!!!
Zitat: "Kinder sind beim Mehrverdiener zu versichern"
Das ist falsch! Solange beide Elternteile in der GKV sind, kann gewählt werden, bei wem das Kind versichert ist. Wenn ein Elternteil in der PKV ist, ist eine Familienversicherung in der GKV nur dann ausgeschlossen, wenn das Elternteil, welches PKV versichert ist, ein Einkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze erzielt.