Re: FKV ohne Einkommen Mann Beamter (Private Krankenversicherungen)

Wolfgang Diez @, Montag, 14.02.2005, 19:01 (vor 7223 Tagen) @ Kati

Meines Erachtens ist die Berechnung der GKV richtig.
Die Abzugsbeträge kommen aus dem Steuerrecht und nicht aus dem Sozialrecht.
Allerdings kann die Satzung der GKV hier anderes festlegen. Aus dem SGB kommt die Berechnung mit dem hälftigen Einkommen des Ehemannes nicht. Hier gibt es nur eine Empfehlung, aber auch den Verweis auf die Satzung der jeweiligen GKV.
Hier hilft es vielleicht eine andere GKv zu suchen.

Mit freundlichen Grüssen


Wolfgang Diez

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