Re: Erziehungsurlaub Wechsel PKV - GKV (Private Krankenversicherungen)

Tobi @, Freitag, 04.03.2005, 08:58 (vor 7209 Tagen) @ Susi

In der gesetzlichen Krankenversicherung ist man entweder versicherungspflichtig (z.B. durch eine Beschäftigung oder Arbeitslosengeldbezug) oder freiwillig (Beschäftigung mit hohem Einkommen, Selbständig) versichert.
Wenn die Voraussetzung einer Versicherungspflicht nicht mehr vorliegt, kann man sich freiwillig weiterversichern. Allerdings muß man entweder die letzten 12 Monate ohne Unterbrechung oder innerhalb der letzten 5 Jahre (mit Unterbrechung) 24 Monate gesetzlich versichert gewesen sein.
Also am besten Mal zurückrechnen, seit wann die private Versicherung besteht.


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