Krankenkassenbeiträge für Rentner (Private Krankenversicherungen)

Berse, Dienstag, 08.03.2005, 10:57 (vor 7205 Tagen)

In der gesetzlichen Krankenkasse zahlen Versicherte bei Renteneintritt die Hälfte des Kassenbeitrages.
Wie sieht das bei Freiwillig Versicherten in der gesetzlichen Rentenkasse aus.
Und wie sieht das bei privat Krankenversicherten aus.
Würde mich über Information freuen.

Danke

Re: Krankenkassenbeiträge für Rentner

D.S. @, Donnerstag, 10.03.2005, 01:27 (vor 7203 Tagen) @ Berse

gesetzlich versicherte bezahlen, egal ob pflichtig oder freiwillig, auf mittlerweile fast alle Einkünfte (Renten, Einnahmen aus Vermietung+Verpachtung,Einnahmen aus Versicherungen etc) ihren Beitrag , der allerdings nur für gesetzl. Renten zu 50% krankenversicherungspflichtig ist.
Die Einnahmen aus Rentenversicherungen, Policenb etc, also die Altersvorsorge die man selbst betreibt (betrieben hat) ist zum vollen Satz beitragspflichtig !! Auf 1000 Euro private Rente oder Mieteinnahme löhnst Du ca. 150 plus / minus
Krankenversicherungsbeiträge.

Wer in der Lage ist ordentlich Altersvorsorge zu betreiben (bezahlen), der sollte sich also aus diesem Grund auch privat krankenversichern.


Die Privaten Kv interessiert dein einkommen nicht. Wenn du nicht alle Jahre die Gesellschaft gewechselt hast und langfristig Altersrückstellungen bilden konntest sollte der beitrag wesentlich geringer als in der GKV sein. Notfalls kannst du die standarttarife der PKV nutzen, die dürfen nicht teurer sein als der höchstsatz der gesetzlichen. Wer das allerdings ausrechnen will ... ich weiß net :=)

Re: Krankenkassenbeiträge für Rentner

siegbert härtel @, Mittwoch, 13.04.2005, 11:30 (vor 7169 Tagen) @ Berse

ich erhalte 447,75 euro zuzüglich 32.91euro zuschuss für die krankenkasse so bekomme ich 480.66 monatl. rente , habe sonst kein einkommen.
ich muß 129.17 euro an die barmer ersatzkaase privat zahlen.so bleibt mir nur 318.58 zum leben .gibt es nicht eine preiswertere krankenkasse ?

Re: Krankenkassenbeiträge für Rentner

Elgin Fischbach @, Mittwoch, 13.04.2005, 11:37 (vor 7169 Tagen) @ siegbert härtel

Sie können unter all denjenigen Krankenkassen wählen, die in ihrem Bundesland (relevant: Wohnort) geöffnet sind.

Auf diversen Homepages im Internet (neben http://www.krankenkassentarife.de beispielsweise auch bei http://www.krankenkassen-direkt.de ) können Sie sich eine nach Beitragssätzen sortierte Auflistung der in Ihrem Bundesland geöffneten Krankenkassen anzeigen lassen.

Allerdings sollten Sie nicht zur einseitig auf die Beitragshöhe achten: Gerade "Billigkassen" bieten entweder gar keine oder nur sehr wenige freiwillige Zusatzleistungen an. Angesichts des immer weiter zusammenschrumpfenden gesetzlichen Pflichtleistungskataloges, der für alle gesetzlichen Krankenkassen verbindlich ist, ist dieser Aspekt heutzutage nicht zu unterschätzen!

Gruß
Elgin

Re: Krankenkassenbeiträge für Rentner

Sora, Mittwoch, 13.04.2005, 12:47 (vor 7169 Tagen) @ siegbert härtel

Für freiwillig Versicherte wird für die Beitragsberechnung ein Mindesteinkommen von 805 EUR herangezogen. Obwohl Ihre Rente geringer ist, müssen Sie von 805 EUR Beiträge entrichten. Dieser Betrag gilt einheitlich für alle gesetzlichen Kassen, lediglich der Beitragssatz variiert. Natürlich lassen sich bei einer günstigeren Kasse ein paar Euro sparen, aber große Unterschiede wird es nicht geben.

Wenn Sie kein weiteres Einkommen oder Vermögen haben, könnte sich ein Weg zu Ihrem zuständigen Grundsicherungsamt lohnen. Die gewähren im Bedarfsfall einen Zuschuß zur Rente und eventuell auch einen Beitragszuschuss zur Krankenkasse.

Re: Krankenkassenbeiträge für Rentner

Christin @, Dienstag, 19.08.2008, 10:32 (vor 5945 Tagen) @ Sora

Ist es sinnvoller eine PKV im Rentenalter zu haben, als eine GKV?
Welche Grundlagen werden zur Bemessung der Versicherungsbeiträge (PKV,GKV) genommen?

Re: Krankenkassenbeiträge für Rentner

Thomas, Dienstag, 19.08.2008, 17:17 (vor 5945 Tagen) @ Christin

Frage 1: Nicht beantwortbar ohne seherische Qualitäten in Bezug auf das Leistungsverhalten der GKV und die Preise der PKV in 30 bis 40 Jahren!

Frage 2:
Der GKV-Beitrag bemisst sich nach jetziger Rechtslage aufgrund Ihrer Einkünfte, d.h. hälftiger Beitragssatz auf die Rente der DRV + 0,9% Zuschlag auf die Rente der DRV + voller Beitragssatz auf Betriebsrente, jedoch bei Pflichtversicherten nicht auf Kapitaleinkünfte - das ist aber auch Dauer nicht haltbar und wird sicherlich geändert. Die Pflegeversicherung ist komplett allein zu tragen und bezieht sich auf das Bezugseinkommen der KV. Der Beitrag KV und PV ist auf die Beitragsbemessungsgrenze gedeckelt.

Zur PKV: Sie zahlen, soviel versichert ist und wieviel Ihre Alterskohorte in derm PKV-Tarif aufbraucht, unabhängig von Ihrem Einkommen! D.h. auch wenn Sie topgesund sind und Ihre Alterskohorte mehrheitlich dauerhaft chronisch krank ist, dann müssen Sie mitblechen bis an die Schmerzgrenze - so sieht es der Gesetzgeber vor. Damit ist die Auswahl einer PKV eigentlich ein Glücksspiel, denn Kapiatlanlageerfolg und strikte Risikoprüfung heute können nicht unfähige Manager und spontane Multimorbidität in einer Alterskohorte in 30 Jahren verhindern.
Der Basistarif deckelt die PKV-Beiträge auf den Höchststaz der GKV, allerdings ohne Berücksichtigung des Einkommens, d.h. auf gut 600 Euro nach heutiger GKV-Beitragslage, bei einem Ehepaar auf das 1,5fache. Nur bei starker Bedürftigkeit (Sozialhilfe) ist eine Halbierung oder Viertelung des Beitrags möglich. Allerdings ist bei der schwachen Leistung des Basistarifs und zudem bei einem Einstieg in einen hochwertigen Normaltarif heute nicht mit diesen hohen Beiträgen zu rechnen, da die Altersrücklagen in den Normaltarifen in Bezug auf den Basistarif üppig bemessen sind.

Der Zuschuss der DRV zur PKV ist auf den Zuschuss zur GKV (Durchschnittbeitrag) gedeckelt, also ca. 7% der Rente, d.h. bei niedriger Rente auch sehr wenig.

Re: Krankenkassenbeiträge für Rentner

klaus peter schmidt @, Montag, 12.01.2009, 18:20 (vor 5799 Tagen) @ Sora

eine frau 75 jahre alt bezahlt ---bezahlt für ihren mann schon über 15 jahre krankenkassenbeiträge obwohl er tot ist sie hat nicht mahl 700€ rente kann das sein.

Re: Krankenkassenbeiträge für Rentner

Czauderna, Montag, 12.01.2009, 19:24 (vor 5799 Tagen) @ klaus peter schmidt

Hallo,
sie zahlt nicht für ihren verstorbenen Ehemann sondern für Ihre
Witwenrente die sie erhält.
Versicherungstechnisch sind das ihre eigenen Einnahmen obwohl
der Rentenanspruch sich nicht aufgrund ihrer eigenen Ansprüche
ableitet.
Gruß
Czauderna

Re: Krankenkassenbeiträge für Rentner

maria, Dienstag, 13.01.2009, 18:14 (vor 5798 Tagen) @ Czauderna

Der Beitrag vom 10.März 2005 hat mich aufgeschreckt, da darin behauptet wird, es sei in der KVdR für das maßgebliche beitragspflichtigen Einkommen egal, ob man freiwillig oder pflichtversichert sei. Stimmt das wirklich? Nach meinem bisherigen Kenntnisstand ist bei Pflichtversicherung nur die Höhe der Rente maßgeblich, nicht zusätzliches Einkommen, z.B. Kapitalerträge etc., anders bei freiwilliger Versicherung.

Re: Krankenkassenbeiträge für Rentner

Czauderna, Dienstag, 13.01.2009, 19:51 (vor 5798 Tagen) @ maria

Hallo,
der pflichtversicherte Rentner zahlt nur für seine Rente und einen eventuellen Versorgungsbezug Beiträge.
Alle anderen Einkünfte, wie Kapitalerträge und/oder
Einkünfte aus Vermietung oder Verpachtung bleiben
dabei unberücksichtigt.
Gruß
Czauderna

Re: Krankenkassenbeiträge für Rentner

Josef Viljehr @, Dienstag, 03.02.2009, 18:23 (vor 5777 Tagen) @ klaus peter schmidt

Warum reduziert mann die Wittwenrente obwohl der verstorbene sich eine Rente erarbeitet hat.Krankenkassenbeiträge für einen Toten das ist doch Lachhaft.

Re: Krankenkassenbeiträge für Rentner

Czauderna, Dienstag, 03.02.2009, 19:02 (vor 5777 Tagen) @ Josef Viljehr

Hallo,
es ist ein Irrtum zu glauben das man für einen Toten Krankenkassenbeiträge zahlt. Die Witwer bzw. Witwenrente ist Einkommen des Witwers oder der Witwe und als solches beitragspflichtig - das ist nunmal Gesetz.
Ein Toter bekommt keine Rente mehr !!!
Gruß
Czauderna

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