$9 SGB Buch 5 Absatz 1, Punkt 8... (Private Krankenversicherungen)

Christoph, Dienstag, 29.03.2005, 02:40 (vor 7184 Tagen)

"...[Der Versicherung können beitreten] innerhalb von sechs Monaten ab dem 1. Januar 2005 Personen, die in der Vergangenheit laufende Leistungen zum Lebensunterhalt nach dem Bundessozialhilfegesetz bezogen haben und davor zu keinem Zeitpunkt gesetzlich oder privat krankenversichert waren."

Was genau bedeutet das eigentlich? Ich habe bis MItte 2004 Sozialhilfe bezogen und war über das Amt bei der AOK versichert. Danach habe ich mich selbstständig gemacht und war nicht krankenversichert, möchte mit jetzt allerdings gern bei der GKV freiwillig versichern, da es für mich als Diabetiker auf Dauer zu teuer wird, alle Medikamente selbst zu bezahlen, geschweige denn, für den Fall, dass einmal etwas passiert.


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