Re: Beitragsberechnung Angestellter mit Nebeneinkünften (Gesetzliche Krankenkassen)
Bei der Selbständigkeit wird der Beitrag bis monatlich 3562,50 € (2007) Einkommen erhoben. Das selbe passiert beim Angestelltenverhältnis ab 1.6.07. Für die Selbständigkeit können Beiträge nachgefordert werden, wenn sie in der Vergangenheit nicht schon den Höchstbetrag gezahlt haben. Ich gehe doch davon aus, dass die Einnahmen von Ihnen hier monatlich sind, oder ?
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- Beitragsberechnung Angestellter mit Nebeneinkünften -
wolle,
23.07.2008, 17:55
- Re: Beitragsberechnung Angestellter mit Nebeneinkünften - Daniel, 24.07.2008, 08:47