Re: Wiedereintritt in die Gesetzliche Krankenkasse (Private Krankenversicherungen)
Ja, wenn Du zuletzt in einer Gesetzlichen versichert warst kannst + mußt Du in die GKV. Die rückwirkende Beitragspflicht ab 01.04.2007 fällt unter den Tisch, da Du nach Rechtslage erst mit Einreise, gewöhnlichem Aufenthalt und Bestehen des Lebensmittelpunktes im Bundesgebiet pflichtig wirst. Mußt es allerdings per geeigneten Unterlagen wie Flugschein, Ausreisestempel und sonstigen fremdländischen Belegen dem Sachbearbeiter nachweisen. Der Mindestbeitrag dürfte bei 143,64€ liegen, falls Du keine Kinder hast. Siehe z.B. -> http://www.kkh-allianz.de/fileserver/kkhallianz/files/1862.pdf Fragen? e-mail
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- Wiedereintritt in die Gesetzliche Krankenkasse -
Thomas,
05.07.2005, 14:26
- Re: Wiedereintritt in die Gesetzliche Krankenkasse - Tobi, 06.07.2005, 09:45
- Re: Wiedereintritt in die Gesetzliche Krankenkasse -
Roman,
14.07.2005, 13:02
- Re: Wiedereintritt in die Gesetzliche Krankenkasse - Tobi, 14.07.2005, 16:50
- Re: Wiedereintritt in die Gesetzliche Krankenkasse - carsten beifuß, 27.08.2009, 18:51
- Re: Wiedereintritt in die Gesetzliche Krankenkasse -
Tzigane,
20.07.2008, 21:48
- Re: Wiedereintritt in die Gesetzliche Krankenkasse - Anne, 22.07.2008, 17:16
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Katharina,
22.11.2008, 11:35
- Re: Wiedereintritt in die Gesetzliche Krankenkasse - Joachim Röhl, 22.11.2008, 17:30
- Re: Wiedereintritt in die Gesetzliche Krankenkasse -
Fabian,
26.04.2009, 03:28
- Re: Wiedereintritt in die Gesetzliche Krankenkasse - Joachim Röhl, 26.04.2009, 06:48